Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht

„Zeichne mir einen Menschen in der Küche“. Diese Aufforderung muss eine bildgenerierende Künstliche Intelligenz genderneutral erledigen, wenn kein geschlechterdiskriminierendes Menschenbild erzeugt werden soll. Die Daten, auf die Anwendungen zugreifen, die Sprache oder Bilder erzeugen, müssen unser Verständnis von Gut und Böse kennen, damit sie die Welt so abbilden können, wie wir sie wahrnehmen. Zugleich soll die Datenbasis neutral und unschuldig sein. Aber warum soll eine generative KI-Anwendung eigentlich nicht werten dürfen? Und wer bestimmt, ob eine Datenbasis Gutes oder Böses hervorbringt – die Programmierer, die Nutzer oder doch die Gesellschaft? Wie sieht es die Digitalwirtschaft und wie die Datenschutzaufsicht?

Ein DataAgenda-Podcast mit den Aleph Alpha Gründern Jonas Andrulis und Samuel Weinbach im Gespräch mit DSK und ULD-Schleswig Holstein Chefin Dr. hc. Marit Hansen und dem LfDI aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.

Letztes Update:08.09.23

  • Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten

    Kennzeichnung KI-generierter Werbeinhalte

    Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden zu den Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte in der Werbung vorgelegt, der die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorschriften der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) mit dem lauterkeitsrechtlichen Rahmen des UWG verzahnt. Deepfakes bei Bild, Ton und Video Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO müssen Betreiber – definiert als jede Person

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  • Auskunftsrecht als vollständige Kopie

    Kein Anspruch auf vollständige Kopie eines Compliance-Berichts

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.2026 (8 AZR 169/25) klargestellt, dass sich das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 DS-GVO grundsätzlich nur auf die in einem Dokument enthaltenen personenbezogenen Daten bezieht und nicht auf das Dokument als Ganzes. Sachverhalt Eine leitende Angestellte war Gegenstand einer arbeitgeberseitig beauftragten Compliance-Untersuchung

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  • KI Praxisleitfaden

    Praxisleitfaden zu KI-Systemen mit geringem Risiko

    Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) hat im Juli 2026 einen praxisorientierten Leitfaden zum datenschutzkonformen und digital-souveränen Einsatz Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Adressiert werden explizit Verantwortliche in kleineren Verwaltungen sowie KMU, die KI-Systeme mit begrenztem oder minimalem Risiko im Sinne der KI-VO einsetzen – etwa interne Chatbots oder Text-Zusammenfassungstools. Damit schließt der LfDI

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