Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht
„Zeichne mir einen Menschen in der Küche“. Diese Aufforderung muss eine bildgenerierende Künstliche Intelligenz genderneutral erledigen, wenn kein geschlechterdiskriminierendes Menschenbild erzeugt werden soll. Die Daten, auf die Anwendungen zugreifen, die Sprache oder Bilder erzeugen, müssen unser Verständnis von Gut und Böse kennen, damit sie die Welt so abbilden können, wie wir sie wahrnehmen. Zugleich soll die Datenbasis neutral und unschuldig sein. Aber warum soll eine generative KI-Anwendung eigentlich nicht werten dürfen? Und wer bestimmt, ob eine Datenbasis Gutes oder Böses hervorbringt – die Programmierer, die Nutzer oder doch die Gesellschaft? Wie sieht es die Digitalwirtschaft und wie die Datenschutzaufsicht?
Ein DataAgenda-Podcast mit den Aleph Alpha Gründern Jonas Andrulis und Samuel Weinbach im Gespräch mit DSK und ULD-Schleswig Holstein Chefin Dr. hc. Marit Hansen und dem LfDI aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.
Letztes Update:08.09.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
LinkedIn-Verrnetzung begründet keine Einwilligung für Werbe‑E‑Mails
Das AG Düsseldorf hat mit Urteil vom 20.11.2025 (Az. 23 C 120/25) klargestellt, dass berufliche Vernetzung in sozialen Netzwerken keine Einwilligung für den Versand werblicher E-Mails begründet. Hintergrund war ein Fall, in dem ein IT-Dienstleister zwei Werbe-E-Mails an eine GmbH sandte, die lediglich über LinkedIn vernetzt war, ohne dass eine ausdrückliche Zustimmung vorlag. LinkedIn-Kontakte ≠ Einwilligung für
Mehr erfahren -
Vergütung für nicht deklariertes „KI-Gutachten“ kann verweigert werden
Das Landgericht Darmstadt hat in einem Beschluss vom November 2025 (19 O 527/16) klargestellt, dass eine erhebliche, nicht gegenüber dem Gericht offengelegte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zur vollständigen Versagung der Vergütung führen kann. Damit stärkt das Gericht die Anforderungen an Transparenz, persönliche Leistungspflicht und Nachvollziehbarkeit bei Gutachten, die im Rahmen zivilprozessualer
Mehr erfahren -
Gemeinsame Dateiablagen als datenschutzrechtliches Risiko
In der Aktuellen Kurz-Information 65 weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf die erhebliche Gefahr von Datenpannen durch gemeinsam genutzte Dateiablagen hin. Betroffen sind sowohl klassische Netzlaufwerke als auch moderne Kollaborationsplattformen wie Microsoft SharePoint. Diese Systeme dienen zwar der effizienten Zusammenarbeit, können jedoch bei unzureichender Konfiguration und Organisation zu unbeabsichtigten Offenlegungen personenbezogener Daten führen.
Mehr erfahren




