Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht
„Zeichne mir einen Menschen in der Küche“. Diese Aufforderung muss eine bildgenerierende Künstliche Intelligenz genderneutral erledigen, wenn kein geschlechterdiskriminierendes Menschenbild erzeugt werden soll. Die Daten, auf die Anwendungen zugreifen, die Sprache oder Bilder erzeugen, müssen unser Verständnis von Gut und Böse kennen, damit sie die Welt so abbilden können, wie wir sie wahrnehmen. Zugleich soll die Datenbasis neutral und unschuldig sein. Aber warum soll eine generative KI-Anwendung eigentlich nicht werten dürfen? Und wer bestimmt, ob eine Datenbasis Gutes oder Böses hervorbringt – die Programmierer, die Nutzer oder doch die Gesellschaft? Wie sieht es die Digitalwirtschaft und wie die Datenschutzaufsicht?
Ein DataAgenda-Podcast mit den Aleph Alpha Gründern Jonas Andrulis und Samuel Weinbach im Gespräch mit DSK und ULD-Schleswig Holstein Chefin Dr. hc. Marit Hansen und dem LfDI aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.
Letztes Update:08.09.23
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