Folge 44: Regulierung Generativer KI zwischen Digitalwirtschaft und Datenschutzaufsicht
„Zeichne mir einen Menschen in der Küche“. Diese Aufforderung muss eine bildgenerierende Künstliche Intelligenz genderneutral erledigen, wenn kein geschlechterdiskriminierendes Menschenbild erzeugt werden soll. Die Daten, auf die Anwendungen zugreifen, die Sprache oder Bilder erzeugen, müssen unser Verständnis von Gut und Böse kennen, damit sie die Welt so abbilden können, wie wir sie wahrnehmen. Zugleich soll die Datenbasis neutral und unschuldig sein. Aber warum soll eine generative KI-Anwendung eigentlich nicht werten dürfen? Und wer bestimmt, ob eine Datenbasis Gutes oder Böses hervorbringt – die Programmierer, die Nutzer oder doch die Gesellschaft? Wie sieht es die Digitalwirtschaft und wie die Datenschutzaufsicht?
Ein DataAgenda-Podcast mit den Aleph Alpha Gründern Jonas Andrulis und Samuel Weinbach im Gespräch mit DSK und ULD-Schleswig Holstein Chefin Dr. hc. Marit Hansen und dem LfDI aus Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber.
Letztes Update:08.09.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren -
LLM-gestützte Chatbots in der öffentlichen Verwaltung
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat mit „AI in a Nutshell 3“ eine praxisorientierte Kurzinformation zum datenschutzkonformen Einsatz von LLM-gestützten Chatbots in bayerischen Behörden veröffentlicht. Das Dokument strukturiert die relevanten Anforderungen entlang der drei Phasen Beschaffung, Implementierung und Nutzung. Beschaffung: Vorabprüfung als Pflichtprogramm Bereits im Vorfeld der Beschaffung ist umfassend zu klären, ob
Mehr erfahren -
Kontrollversagen bei Auftragsverarbeitung führt zur Verwarnung durch Aufsichtsbehörde
Auftragsverarbeitung ist kein Freifahrtschein. Wer personenbezogene Daten an Dienstleister auslagert, bleibt als Verantwortlicher in der Pflicht: für Löschkontrolle, Vertragsgestaltung und Incident-Response gleichermaßen. Ein aktueller Fall aus Berlin illustriert eindrücklich, was passiert, wenn alle drei Bereiche gleichzeitig vernachlässgt werden. Der Vorfall Ein von der BVG beauftragter Dienstleister, der im Januar 2025 Briefe und E-Mails im Auftrag
Mehr erfahren




