Folge 50: DataAgenda Jahresrückblick 2023

Was war 2023 in Sachen Datenschutz und KI erfreulich, was war ärgerlich, fragen sich Kristin Benedikt, Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, BGH-Richter Dr. Martin Kessen und MdEP Axel Voss. Wo soll die Reise im Jahr 2024 hingehen? Themen des DataAgenda Jahresrückblicks 2023 sind Fragen der KI-Verordnung, die Rechtsprechung und Rolle des EuGH im Jahr 2023 und wo die Möglichkeiten und Grenzen des. insatzes von KI in der Justiz sind.

Letztes Update:27.12.23

  • Zweiteiliger Podcast-Teaser mit Prof. Dr. Schwartmann und Isabelle Biallas für Folge 77 des Data Agenda Podcasts

    Folge 77: KI in der Justiz

    Eine moderne Justiz muss mit moderner Technik ausgestattet sein, wenn die Richter ihre wichtige Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen sollen. In der Anwaltschaft ist eine Unterstützung durch KI auf dem Vormarsch. Welche Möglichkeiten und Einsatzfelder gibt es in für Bots in der Justiz? Roboterrichter darf es nicht geben. Aber dürfen Richter sich helfen lassen? Wo

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  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

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  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

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