GDD: Empfehlungen für die Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD
In einer Stellungnahme für die mit dem Thema Datenschutz befassten Arbeitskreise der Koalitionsverhandlungen weist die GDD darauf hin, dass systemische Mängel im Datenschutzrecht soweit möglich durch Regulierung in Deutschland beseitigt werden sollten. Auch eine Revision der europäischen Datenakte und der DS-GVO ist nach Auffassung der GDD mit Blick auf Harmonisierung und Praktikabilität notwendig und muss entsprechend initiiert werden.
Mit Blick auf die Ergebnisse der Sondierungen von CDU/CSU und SPD, nach denen die zum Zweck des Rückbaus von Bürokratie die Zahl der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten signifikant reduziert werden soll, weist die GDD darauf hin, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte keine Bürokratie für die unternehmerische Praxis darstellen. Im Gegenteil: Ihre Beratung der Unternehmensleitung in Fragen des Datenschutzrechts und der Europäischen Digitalakte wie der KI-Verordnung und dem Data Act führt zur Vermeidung von hohen Bußgeldern und Schadenersatzansprüchen nach der DS-GVO.
Als rechtlich vorgesehene Ansprechpartner für Kunden und Beschäftigte lassen sich über die Datenschutzbeauftragten vielfach Konflikte in Datenschutzfragen im Vorfeld ausräumen, ohne dass sich Datenschutzaufsichtsbehörden einschalten.
Die Stellungnahme der GDD lässt sich hier abrufen.
(Foto: Bernulius – stock.adobe.com)
Letztes Update:30.03.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 83: Psychologie im Spiegel der KI
Die Haltung der Menschen zu KI wandelt sich nach dem Befund des Psychologen Stephan Grünewald. Aus dem Zauberstab des „Allmachts-Boosters“ sei eine Bedrohung geworden. KI sei zwischen „persönlichem Heinzelmann und gefügigem Traumpartner“ gestartet: „Was kann ich noch selbst? Und wer bin ich überhaupt noch?“. Diese Fragen stellen sich für den Menschen. Wie hätte man vor
Mehr erfahren -
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren




