GDD-Stellungnahme zur „Orientierungshilfe Telemedien 2021“ der DSK

TTDSG

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20.12.2021 eine neue Fassung ihrer Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien veröffentlicht („Orientierungshilfe Telemedien 2021“).

Mittels des überarbeiteten Papiers soll Betreibenden von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung der am 01.12.2021 in Kraft getretenen Vorschriften des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) gegeben werden. Zudem soll das Papier betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein besseres Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung ihrer Daten im Onlinebereich vermitteln.

Mit dem TTDSG hat der Bundesgesetzgeber nach über einem Jahrzehnt Verzögerung die Vorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 25 TTDSG, welcher die Integrität des Endgeräts schützen soll, wurde dabei eng am Wortlaut der europäischen Vorgaben formuliert und fordert grundsätzlich eine Einwilligung der betroffenen Nutzer/-innen, wenn Informationen auf deren Endeinrichtungen gespeichert werden oder auf in den Endeinrichtungen bereits vorhandene Informationen zugegriffen wird.

Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) begrüßenswert, dass die DSK nicht nur ausführlich ihre Sichtweise auf die Neuregelung in § 25 TTDSG darstellt, sondern hierzu am 14.01. dieses Jahres auch ein Konsultationsverfahren gestartet hat. Stellungnahmen durch Vertreter/-innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung konnten bis zum 15.03.2022 eingereicht werden.

Auch die GDD hat im Rahmen des Konsultationsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben. Sie verbindet die Teilnahme an dem Verfahren mit der Hoffnung, dass die DSK sich mit den im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Argumenten substanziell auseinandersetzt und die Inhalte der OH Telemedien 2021 diesbezüglich überprüft.

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.)

(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)



Letztes Update:16.03.22

  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
  • LLM und Penetrationstest

    Leitfaden für Penetrationstests von LLMs

    Die Allianz für Cyber-Sicherheit hat einen Leitfaden veröffentlicht, der sich mit Penetrationstests für Large Language Models (LLMs) befasst. Ziel ist es, klassische Prüfmethoden aus dem Bereich der IT-Sicherheit auf die spezifischen Eigenschaften und Risiken von LLMs zu übertragen. Für Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche ist das Dokument besonders interessant, da Schwachstellen in KI-Systemen unmittelbare Auswirkungen auf die

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner