Happy Birthday DS-GVO: Lob und Tadel für das Geburtstagskind
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) bewertet die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als europäisches Erfolgsmodell, das eine verbesserte Rechtsdurchsetzung garantiert.
„Die DS-GVO hat in Europa einen neuen Standard gesetzt, der zunehmend weltweit Eingang in die Datenschutzregeln anderer Länder finde. Auch sie wollen so einen freien Datenverkehr ermöglichen, der Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern findet. Zu den Ländern, die sich an der DSGVO orientieren, gehören u.a. Japan, Korea, Israel, Brasilien und immer mehr Bundesstaaten der USA“, so der BfDI in seiner Mitteilung zum 5. Jahrestag des Wirksamwerdens der DS-GVO.
Der Bitkom e. V. ist in einer Pressemitteilung zum Jahrestag nicht weniger emotional, kontert aber eher mit nüchternen Zahlen, die sich weniger enthuasiastisch zum Thema „Erfolgsmodell“ lesen.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung hemme in großen Teilen der deutschen Wirtschaft Innovationen und werde als Hindernis für Wachstum und Wohlstand in der digitalen Welt wahrgenommen. 6 von 10 Unternehmen (62 Prozent) zögerten bei der Datennutzung, weil sie Angst hätten, gegen den Datenschutz zu verstoßen.
„Fast ebenso viele (60 Prozent) haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Dabei gibt jedes fünfte Unternehmen (22 Prozent) an, dass dies schon häufig der Fall war, bei 24 Prozent mehrfach und bei 14 Prozent bislang einmal“, weiss der BITKOM zu berichten.
Die vermittelnde Ansicht und ggf. die „Wahrheit in der Mitte“ dürfte es ggf. sein, wenn der BfDI auf die kommenden Herausforderungen blickt, die die DS-GVO zu meistern haben wird:
- Wird es Europa gelingen mit Hilfe der DS-GVO (und anderer Normen) konkreten Regulierung von neuen Technologien, wie z. B. Künstlicher Intelligenz sicherzustellen?
- Wird es in Zukunft (besser) gelingen bei den großen, grenzüberschreitenden Fällen eine schnellere Bearbeitung sicherzustellen, damit diese über den einzelnen Fall hinaus Signalwirkung entfalten und Rechtssicherheit schaffen können?
- Wird es in Zukunft auch in punkto datenschutzrechtliches Produktdesign eine Art Herstellerhaftung etabliert werden können (Art. 25 DS-GVO?), damit vor allem kleine und mittlere Unternehmen nicht dafür datenschutzrechtlich geradestehen müssen, was (gerade in Anbetracht der fortschreitenden Entwicklugn von KI-Systemen) Aufgabe der großen Player wie Microsoft, Google und Amazon wäre?
(Foto: ink drop – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.05.23
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