Hinweise zum Passwortschutz
Der Passwortschutz eines IT-Systems soll gewährleisten, dass nur solche Benutzer einen Zugriff auf die Daten und IT-Anwendungen erhalten, die eine entsprechende Berechtigung nachweisen. Unmittelbar nach dem Einschalten des IT-Systems muss der Berechtigungsnachweis erfolgen. Kann der Benutzer die erforderliche Berechtigung nicht nachweisen, so verhindert der Passwortschutz den Zugriff auf das IT-System (BSI IT-Grundschutz – M 4.1 Passwortschutz für IT-Systeme)
Sicherheitsziele für den besseren Passwortschutz
Nach „M 2.11 Regelung des Passwortgebrauchs BSI IT-Grundschutz“ müssen Vorgaben für die Passwortgestaltung immer einen praktikablen Kompromiss zwischen folgenden Sicherheitszielen darstellen:
- Die Zeichenzusammensetzung des Passwortes muss so komplex sein, dass es nicht leicht zu erraten ist.
- Die Anzahl der möglichen Passwörter im vorgegebenen Schema muss so groß sein, dass es nicht in kurzer Zeit durch einfaches Ausprobieren ermittelt werden kann.
- Das Passwort darf nicht zu kompliziert sein, damit der Besitzer mit vertretbarem Aufwand in der Lage ist, es auswendig zu lernen.
Eine der (noch) geltenden Regeln zu Passwortgestaltung und -gebrauch des BSI lautet: „Das Passwort muss regelmäßig gewechselt werden, z. B. alle 90 Tage.“
Diese Empfehlung wird jedoch immer wieder kritisiert. Der jüngste Vorstoß zur Abkehr von dieser Empfehlung kommt vom LfDI Baden-Württemberg.
Darin wird erläutert, warum eine erzwungene regelmäßige Änderung von Passwörtern als überholt angesehen werden kann. Administratoren wird geraten ihre Nutzer nicht regelmäßig aufzufordern oder zu zwingen die Passwörter zu ändern. Stattdessen sollen die Nutzer für sichere Passwörter sensibilisiert werden.
Letztes Update:14.02.19
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