KI-Kompetenz nach Lesart der BNetzA

KI Skill KI-Kompetenz

Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung (EU 2024/1689) sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ sicherzustellen (Art. 4 Abs. 1). Die Bundesnetzagentur hat hierzu ein Hinweispapier veröffentlicht, das erläutert, wie diese Anforderung praktisch und verhältnismäßig umgesetzt werden kann – ohne bürokratische Hürden, aber mit klarem Fokus auf Risikominimierung und Grundrechtsschutz.

Wer ist betroffen?

Die Kompetenzanforderung gilt für alle Akteure, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder betreiben – unabhängig von Größe oder Branche. Auch Organisationen, die KI-Systeme Dritter einsetzen (z. B. Software-as-a-Service oder ausgelagerte Systeme), sind erfasst. Maßgeblich ist der jeweilige Nutzungskontext – insbesondere Art, Risiko und Einsatzbereich des KI-Systems sowie die Verantwortung der involvierten Personen.

Ziel und Reichweite der Anforderung

Die Regelung soll sicherstellen, dass alle Beteiligten über ausreichende Kenntnisse verfügen, um KI-Systeme sachkundig und verantwortungsbewusst zu nutzen. Dazu gehören insbesondere technische, rechtliche und ethische Aspekte. Die Verordnung fordert keine formale Zertifizierung, jedoch wird eine strukturierte, dokumentierte Kompetenzentwicklung empfohlen.

Umsetzung in vier Schritten

Die Bundesnetzagentur empfiehlt einen pragmatischen, risikobasierten Ansatz:

  • Bedarfsanalyse: Ermittlung, welche Personen mit welchen Systemen arbeiten und welche Kompetenzen erforderlich sind.
  • Maßnahmenplanung: Auswahl geeigneter Formate wie Schulungen, Webinare oder Selbstlernangebote – intern oder extern.
  • Weiterentwicklung: Kompetenzen sind regelmäßig zu aktualisieren – auch angesichts technischer und regulatorischer Entwicklungen.
  • Dokumentation: Inhalte, Umfang und Teilnehmende der Maßnahmen sollten nachvollziehbar erfasst werden.

Unterstützung und Angebote

Zur Unterstützung verweist die Bundesnetzagentur auf bestehende Initiativen wie die Mittelstand-Digital-Zentren, Digital Innovation Hubs sowie eigene Webinare im Rahmen des KI-Pakts. Diese richten sich insbesondere an kleinere Unternehmen und Organisationen ohne eigene KI-Abteilungen.

(Foto: Igor_Tichonow – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.07.25

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