Leitfaden macht DS-GVO für Vereine überschaubar

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern haben in Zusammenarbeit einen Leitfaden für Vereine, „Datenschutz – Orientierungshilfe für Vereine in Mecklenburg-Vorpommern“, veröffentlicht.
Der Text dieses Leitfadens basiert zu großen Teilen auf der Orientierungshilfe „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ und dem „Praxisratgeber Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Erklärtes Ziel des Leitfadens ist es die seit Wirksam Werden der DS-GVO entstandene Verunsicherung, insbesondere bei kleinen Vereinen zu reduzieren. Der Leitfaden soll Hilfestellung bieten bei den Fragen, welche Neuerungen anstehen bzw. welche Neuerungen an sie gestellt werden. Darüber hinaus bietet der Leitfaden aber auch eine Anleitung wie die Anforderungen konkret umgesetzt werden können. Muster und Checklisten runden den Leitfaden ab.
„DS-GVO light“ und „DS-GVO Vertiefung“
Der Leitfaden ist in zwei Teile untergliedert. Im ersten Teil: „DS-GVO light“ gibt es einen Praxisratgeber für die schnelle Orientierung mit häufig gestellten Fragen, einer Checkliste sowie Mustern und Formulierungshilfen. Der zweite Teil „DS-GVO Vertiefung“ enthält eine ausführliche Orientierungshilfe zu Einzelfragen.
Der Leitfaden steht ab heute auf den Homepages des Landesdatenschutzes und der Ehrenamtsstiftung zum kostenlosen Download zur Verfügung. Mit Unterstützung des Landtages wird die Orientierungshilfe demnächst auch in gedruckter Form zur Verfügung stehen.
Letztes Update:13.11.18
Das könnte Sie auch interessieren
-
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren -
Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
Mehr erfahren