Leitlinien für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung

Die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlichten „Leitlinien für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung“ bieten einen umfassenden Rahmen für den verantwortungsvollen Einsatz von KI-Technologien in öffentlichen Institutionen. Sie zielen darauf ab, sowohl rechtliche als auch ethische Standards zu etablieren, um den Einsatz von KI transparent, nachvollziehbar und im Einklang mit den Grundrechten zu gestalten.
Zielsetzung und Anwendungsbereich
Die Leitlinien richten sich an alle Bundesbehörden und sollen als Orientierung für die Entwicklung, Beschaffung und Nutzung von KI-Systemen dienen. Sie betonen die Notwendigkeit, KI-Anwendungen so zu gestalten, dass sie den demokratischen Prinzipien und dem Gemeinwohl dienen.
Grundprinzipien für den KI-Einsatz
Die Leitlinien basieren auf folgenden zentralen Prinzipien:
- Rechtskonformität: KI-Systeme müssen mit bestehenden Gesetzen und Vorschriften, insbesondere dem Datenschutzrecht, im Einklang stehen.
- Transparenz: Die Funktionsweise von KI-Anwendungen soll nachvollziehbar sein, um Vertrauen zu schaffen und eine informierte Nutzung zu ermöglichen.
- Nachvollziehbarkeit: Entscheidungen, die durch KI getroffen werden, müssen für die Betroffenen verständlich und überprüfbar sein.
- Verantwortlichkeit: Klare Zuständigkeiten für die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen sollen festgelegt werden, um Verantwortungsbewusstsein zu fördern.
- Menschenzentrierung: Der Einsatz von KI soll den Menschen dienen und darf nicht zu Diskriminierung oder Benachteiligung führen.
Umsetzung und Ausblick
Zur Umsetzung der Leitlinien empfiehlt das BMI:
- Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeitende sollen im Umgang mit KI geschult und für ethische Fragestellungen sensibilisiert werden.
- Evaluierung und Monitoring: Der Einsatz von KI-Systemen soll regelmäßig überprüft und bewertet werden, um kontinuierliche Verbesserungen zu ermöglichen.
- Partizipation: Die Einbindung von Stakeholdern und der Öffentlichkeit wird als wichtig erachtet, um Akzeptanz und Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken.
Die Leitlinien des BMI sind der Versuch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung verantwortungsvoll und im Einklang mit gesellschaftlichen Werten zu gestalten. Sie bieten einen Rahmen für die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen, der sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte berücksichtigt.
(Foto: Deemerwha studio – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.04.25
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Interessenkonflikte bei DSB in (zusätzlich) leitender Funktion
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat zwei Fälle geprüft, in denen betriebliche Datenschutzbeauftragte gleichzeitig in leitenden Positionen innerhalb ihrer Unternehmen tätig waren. Konkret handelte es sich um Funktionen als Leiter der IT-Abteilung bzw. der Konzernsicherheit. Beide Fälle wurden aufgrund von Beschwerden geprüft und im Rahmen aufsichtsbehördlicher Verfahren behandelt. Rechtlicher Hintergrund Nach Art. 37
Mehr erfahren -
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Rauchwarnmelder mit Klima-Monitoring
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat berreits Ende 2024 Stellung zu Rauchwarnmeldern mit integrierter Klimaüberwachung bezogen. Diese Geräte erfassen neben Rauchentwicklung auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit und übermitteln die Daten an externe Dienstleister, die sie analysieren und den Bewohner*innen beispielsweise Lüftungsempfehlungen geben. Zentrale Datenschutzaspekte: Empfehlungen der LDI NRW: Auch die Sächsische Datenschutz-
Mehr erfahren -
Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz
Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft
Mehr erfahren