LfDI Baden-Württemberg zieht sich aus Twitter zurück

Im November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte seit dem mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem neuen Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen künftig noch besser mit aktuellen Informationen erreichen, in direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und sich besser mit anderen Institutionen und öffentlichen Stellen vernetzen. Dies gelang ihm auch von Beginn an. Aktuell (12.01.2020) zählt der Account „@lfdi_bw„) auf Twitter über 5.500 follower.

Nach eignen Angaben war die die Twitternutzung dabei eingebettet in ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem die Behörde ihrer Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien gerecht werden wollte. Der LfDI unterbreitete sogar allen Behörden, die ebenfalls soziale Netzwerke nutzen wollen das Angebot, das von der Aufsichtsbehörde entwickelte Nutzungskonzept, die Datenschutz-Folgenabschätzung und auch die Netiquette als Blaupause zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde gab damals an, ab Januar 2018 Kontrollen durchzuführen, ob die Behörden in Baden-Württemberg sich an die bestehenden Vorgaben auch halten.

Ende Dezember 2019 gab der LfDI BW seinen Rückzug aus Twitter bekannt. Brink sah sich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6 C 15.18 nicht mehr in der Lage, den Auftritt seiner Behörde auf Twitter vertreten zu können. Danach ist der Be­trei­ber ei­ner Fan­page im so­zia­len Netz­werk Face­book für die bei Auf­ruf die­ser Sei­te ab­lau­fen­den Da­ten­ver­ar­bei­tungs­vor­gän­ge ver­ant­wort­li­che Stel­le im Sin­ne des § 3 Abs. 7 BDSG a.F. und da­mit po­ten­ti­el­ler Adres­sat ei­ner An­ord­nung nach § 38 Abs. 5 BDSG a.F.

Werden weitere Behörden nachziehen?

Nach Übertragung der Konsequenzen dieser Entscheidung auf die Situation der sozialen Netzwerke insgesamt und damit auf den Twitter-Auftritt des LfDI BW entscheidet sich Brink, den Account nicht mehr länger zu betreiben und zum 31.01.2020 zu löschen.
Ob, wie und wann andere Behörden diesen Schritt ebenfalls gehen werden (müssen) ist noch nicht klar abzusehen.

LfDI Baden-Württemberg

Letztes Update:12.01.20

  • Testament mit geschwärzten Zeilen

    408.000 Euro Bußgeld wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung

    Die spanische Datenschutzbehörde AEPD hat gegen die CaixaBank Geldbußen von insgesamt 510.000 Euro festgesetzt (Verfahren PS-00028-2025). Die Bank hatte bei der Abwicklung von Erbfällen standardmäßig mehr Daten verlangt als erforderlich und die Erben unzureichend informiert. Da sie die Geldbuße freiwillig vorab bezahlte, ermäßigte sich der Betrag um 20 Prozent auf 408.000 Euro. Sachverhalt Nach dem

    Mehr erfahren
  • Mann trägt Sonnenbrille von Ray- Ban mit Smart Glasses

    Smart Glasses: Wer aufnimmt, ist verantwortlich

    Wer mit einer KI-Brille filmt oder fotografiert, ist datenschutzrechtlich selbst Verantwortlicher. Das stellt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Prüfbericht vom 10.09.2026 zur Ray-Ban Meta AI Glasses fest. Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat sich der Bewertung auf ihrer Zwischenkonferenz angeschlossen. LED reicht nicht Die Brille zeigt Aufnahmen über eine kleine LED an.

    Mehr erfahren
  • Mann hält Megafon in der Hand, aus dem Symbole der digitalen Werbung kommen

    Einwilligung zugunsten von „Partnern“ ist zu unbestimmt

    Eine Einwilligung in Direktwerbung durch nicht näher bezeichnete „Partner“ reicht nicht aus, damit ein Drittunternehmen die Daten für eigene Werbung nutzen darf. Das hat Generalanwalt Dean Spielmann in seinen Schlussanträgen vom 17.09.2026 in der Rechtssache C-317/25 (Groupe Canal+) vorgeschlagen. Sachverhalt Die Canal+-Gruppe hatte 2021 elektronische Werbung an rund 3,9 Millionen Personen versandt. Die Kontaktdaten stammten

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner