Löschen oder Archivieren: BayLfD bietet Arbeitspapier

Archivieren oder Löschen

Ein effektives Datenschutzmanagement erfordert vom Verantwortlichensich nicht nur Gedanken um die Zulässigkeit der Datenerhebung zu mache. Der datenschurzkonforme Umgang muss sich auf den gesamten Lebenszyklus von personenbezogenen Daten erstrecken und damit auch den Vorgang des Löschens. Generell sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist oder ihre Kenntnis für die speichernde Stelle „zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich ist“. Um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte der Verantwortliche Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen.
In der Praxis kann sich die Frage stellen, ob der Verantwortliche durch die Archivierung von personenbezogenen Daten den Datenschutz umsetzen kann oder vielleicht sogar muss (Atchivierung als Löschungssurrogat).

Den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich ein Arbeitspapier ( Löschung oder Archivierung? ), das der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz als Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den bayerischen öffentlichen Sektor und die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als zentrale staatliche Fachbehörde für alle Fragen des Archivwesens gemeinsam erarbeitet haben. Das Arbeitspapier skizziert die wesentlichen Aspekte der archivrechtlichen Aufbewahrungs- und der datenschutzrechtlichen Löschungsregelungen; es behandelt Gemeinsamkeiten, Unterschiede und grundlegende Wertungen, die im Schnittbereich beider Rechtsmaterien auftauchen.

Es charakterisiert die Archivierung als Löschungssurrogat und geht – unter Berücksichtigung der je eigenen Perspektive von Datenschutz- und Archivrecht – auf die Frage der Aufbewahrungsdauer ein. Der Aspekt der datenschutzrechtlichen Informationspflichten bei der Archivierung von Unterlagen bleibt ebenfalls nicht unbetrachtet. Damit stellt das Arbeitspapier auch einen guten Ratgeber für die Herausforderungen dar, denen sich Verantwortliche nicht nur aus dem öffentlichen Bereich im Rahmen der Digitalisierung konfrontiert sehen. Damit dürfte das Arbeitspapier auch für Verantwortliche aus dem privatrechtlichen Bereich hilfreiche Anregungen bieten, die die Verarbeitung personnebezogener Daten im Spannungsfeld von Datenschutz- und Archivrecht organisieieren müssen.

(Foto: momius -stock.adobe.com)

Letztes Update:14.01.23

  • Zweiteiliger Podcast-Teaser mit Prof. Dr. Schwartmann und Isabelle Biallas für Folge 77 des Data Agenda Podcasts

    Folge 77: KI in der Justiz

    Eine moderne Justiz muss mit moderner Technik ausgestattet sein, wenn die Richter ihre wichtige Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen sollen. In der Anwaltschaft ist eine Unterstützung durch KI auf dem Vormarsch. Welche Möglichkeiten und Einsatzfelder gibt es in für Bots in der Justiz? Roboterrichter darf es nicht geben. Aber dürfen Richter sich helfen lassen? Wo

    Mehr erfahren
  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner