Meldung einer Datenpanne
Frage des GDD-Erfa-Kreises Würzburg zur Meldung einer Datenpanne:
Nach dem Wesen der Auftragsverarbeitung bilden Auftragsverarbeiter und Auftraggeber eine Handlungs-/Haftungseinheit. Wird die Aufsicht vor diesem Hintergrund eine Anrechnung schon beim Auftragsverarbeiter bis zur Eigenmeldung an den Verantwortlichen abgelaufener Meldefristanteile beim Auftraggeber vornehmen/anstreben? Würde also die (verbleibende) Meldefrist für den Auftraggeber auf 60 Stunden verkürzt, wenn der Auftragsverarbeiter selbst 12 Stunden ins Land gehen lässt, bis er den Auftraggeber über eine Datenpanne bei ihm informiert?
Nach Art. 33 Abs. 1 DS-GVO ist der Verantwortliche zur Meldung einer Datenpanne an die Aufsicht binnen 72 Stunden nach Kenntnis verpflichtet. Der Auftragsverarbeiter selbst ist nach Art. 33 Abs. 2 DS-GVO zur unverzüglichen Meldung an den Verantwortlichen verpflichtet, wenn er Anhaltspunkte für eine Datenpanne hat.
Wenn dies entsprechend dem Gesetzeswortlaut nicht der Fall ist: Ist „unverzüglich“ hinsichtlich des Auftragsverarbeiters so zu verstehen, dass er selbst auch 72 Stunden zur Meldung von Datenschutzverletzungen an den Auftraggeber hat oder gilt hier ein abweichender Maßstab bzw. welche Zeitspanne würde hier aufsichtlich toleriert?
Antwort des BayLDA:
Die 72 Stunden beginnen ab Kenntniserlangung durch den Verantwortlichen, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen informiert hat.
Die Zeitspanne, in der der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen informiert, muss so kurz wie möglich – auch weniger als 72 Stunden sein.
Wie weit „unverzüglich“ ausgelegt wird, wird sich im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Vollzugs zeigen.
Letztes Update:08.09.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Leitfaden zur Interessenabwägung nach DS-GVO
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat am seinen ausführlichen Fragenkatalog zur Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO bereitgestellt. Dieses praxisorientierte Dokument dient Verantwortlichen in Behörden, Unternehmen und Organisationen als strukturierter Leitfaden für die Legitimate Interests Assessment (LIA), also die systematische Prüfung und Dokumentation, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten auf
Mehr erfahren -
Gutachten: Datenschutz‑Defizite bei PayPal
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kritisiert die DS-GVO‑Praxis von PayPal. Demnach erhebt und verarbeitet der Zahlungsdienstleister weit über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehende Daten – darunter Transaktions-, Identifikations-, Geräte- und abgeleitete Profildaten – auch für Werbe- und Marketingzwecke. Sensible Daten werden teilweise ohne hinreichende Schutzmaßnahmen verarbeitet. Zentrale Schwachstellen betreffen Transparenz und Einwilligung: Nutzer werden unzureichend
Mehr erfahren -
BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde
Mehr erfahren



