Mithilfe digitaler Kontakterfassung aus der Pandemie
Seit mehr als einem Jahr ist Corona Teil unseres Alltags. Das Arbeits- und das Privatleben haben sich grundlegend verändert. Neue Technologien versprechen jetzt eine langsame, aber sichere Rückkehr in die neue „Normalität“. Kontakterfassungen per App könnten den Besuch im Restaurant oder Fitnessstudio bald wieder ermöglichen. Auch in Betrieben sollen Apps einen Beitrag zur Rückkehr in den geordneten Präsenzbetrieb leisten. Doch mit dem Einsatz dieser Technologien sind häufig Risiken für den Datenschutz und die Informationssicherheit verbunden.
„Luca“ und andere Apps
Die Luca-App wirbt mit verschlüsselter Kontaktdatenübermittlung und verantwortungsvoller Nachverfolgung für Gastgeber und ihre Gäste. Nutzer der Luca-App können bei privaten oder öffentlichen Treffen im Menü mit einem QR-Code „einchecken“. So entsteht eine Kontaktliste, die in der App abgerufen werden kann. Im Falle eines positiven Covid-19-Tests können damit dann die Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Doch die Kritik an der Luca-App reißt nicht ab. Sie ist aber nur ein Anwendungsbeispiel für datenschutzrechtliche Fallstricke bei Kontaktverfolgungs-Apps.
Kontaktdatenerfassung in der Arbeitswelt
Die Anbieter entsprechender Apps argumentieren gerne mit den Vorteilen digitaler Kontakterfassung. Denn der Einsatz dieser Technik ist in der Tat schnell und einfach. Dabei sind aber die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht zu lassen. Luca und andere Anwendungen zur digitalen Kontakterfassung wurden zwar bewusst nicht nur für den privaten Gebrauch, sondern auch für den Einsatz am Arbeitsplatz entwickelt. Dennoch stellen sich mit der Nutzung von Kontakt-Apps zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, wie auch die Einbeziehung des Betriebsrats, sind häufig unklar. Es muss rechtlich geklärt werden, was der Arbeitgeber genau wissen darf und wie der übrige Beschäftigtendatenschutz eingehalten werden kann. Dies beginnt etwa bei detaillierten Informationspflichten für die Beschäftigten in Bezug auf die mit dem Test verbundene Datenverarbeitung und geht hin bis zur sicheren Datenübermittlung von positiven Tests an das zuständige Gesundheitsamt.
So sind Sie auf der sicheren Seite
Mit dem Online-Kompaktkurs „Wege aus der Pandemie mit Hilfe digitaler Kontakterfassung“ erhalten Sie das notwendige „Handwerkszeug“ im Umgang mit Apps zur Kontaktnachverfolgung im Betrieb. Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorstandsvorsitzender der GDD e.V. und Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung sowie Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt & Mediator bei Linde & Steffan Rechtsanwälte zeigen Ihnen, wie Sie datenschutz- und arbeitsrechtliche Fallstricke vermeiden. Die beiden Referenten vermitteln Ihnen aktuelle Anwendungsbeispiele und beantworten Ihre Fragen rund um die Kontaktdatenerfassung. Mit diesem Wissen ausgestattet kommen Sie gut durch das Dickicht von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Foto: zigres – stock.adobe.com
Letztes Update:19.05.21
Verwandte Produkte
-
Wege aus der Pandemie mit Hilfe digitaler Kontakterfassung
Online-Kompaktkurs
141,61 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 77: KI in der Justiz
Eine moderne Justiz muss mit moderner Technik ausgestattet sein, wenn die Richter ihre wichtige Aufgabe für den Rechtsstaat erfüllen sollen. In der Anwaltschaft ist eine Unterstützung durch KI auf dem Vormarsch. Welche Möglichkeiten und Einsatzfelder gibt es in für Bots in der Justiz? Roboterrichter darf es nicht geben. Aber dürfen Richter sich helfen lassen? Wo
Mehr erfahren -
Webinar Verarbeitungsverzeichnis softwaregestützt erstellen, dokumentieren, pflegen und archivieren
Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager
Mehr erfahren -
BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit
Mehr erfahren


