Nach dem Ende des Privacy-Shields: GDD gibt Handlungsempfehlungen
Der EuGH hat das EU-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert. Datenexportierende verantwortliche Stellen mit Sitz in der Europäischen Union oder in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums stehen nun vor der Herausforderung, wie personenbezogene Daten weiterhin rechtskonform in Drittländer übermittelt werden können. Die GDD möchte Handlungsempfehlungen bezüglich des Ende des Privacy-Shields geben, um Verantwortliche und deren Datenschutzbeauftragte bei der Umsetzung zu unterstützen.
Dabei erstrecken sich die Empfehlungen auch darauf, ob und wie der Einsatz der sog. EU-Standardvertragsklauseln aussehen kann sowie eine Beschäftigung mit der Frage, wie die sog. Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission bzgl. der jeweiligen Drittländer zu bewerten sind.
Die Ausarbeitung der GDD beschäftigt sich ebenso mit dem Instrument der „anderen Garantien (Art. 46 DS-GVO) bzw. Ausnahmen für bestimmte Fälle (Art. 49 DS-GVO)“
>> Zu den Handlungsempfehlungen der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.)
Letztes Update:28.07.20
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren -
Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November
Mehr erfahren


