Neuer Entwurf eines Beschäftigtendatengesetzes

Die Bundesregierung hat einen Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (BeschDG) vorgelegt (Bearbeitungsstand: 08.10.2024). Dieses soll im letzten Jahr der Legislaturperiode das Koalitionsversprechen erfüllen, klare Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz zu schaffen.

Hintergrund

Nach dem Urteil des EuGH vom 30.3.2023, das § 26 BDSG für unwirksam erklärte, gab es Forderungen nach einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz. Der neue Entwurf greift diese auf und legt umfassende Vorschriften für den Umgang mit Beschäftigtendaten fest.

Kernpunkte des Referentenentwurfs

  • Erforderlichkeitsprüfung: Datenverarbeitungen im Arbeitsverhältnis unterliegen strengeren Verhältnismäßigkeitsprüfungen.
  • Zweckänderung: Daten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen für neue Zwecke verwendet werden, insbesondere für Leistungsbewertungen.
  • KI-Einsatz: Beschäftigte haben das Recht auf Information und Einsicht in die Funktionsweise von KI-Systemen.
  • Überwachung: Videoüberwachung und GPS-Ortung sind streng reguliert, verdeckte Überwachung ist nur bei Verdacht auf Straftaten zulässig.
  • Verwertungsverbot: Datenschutzwidrig erlangte Daten dürfen nicht in Gerichtsverfahren verwendet werden.
  • Mitbestimmung des Betriebsrats: Der Betriebsrat erhält erweiterte Rechte beim Einsatz von Technologien und bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten.

Fazit

Das neue Beschäftigtendatengesetz stärkt den Schutz von Beschäftigten, stellt aber auch erhöhte Anforderungen an Arbeitgeber, insbesondere im Umgang mit modernen Technologien wie KI.

(Foto: MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Letztes Update:24.10.24

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