Evaluation der DS-GVO aus Verbrauchersicht
Gemäß Art. 97 DS-GVO ist die EU-Kommission angehalten, bis zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Evaluationsbericht vorzulegen, in dem sie die Anwendung und Wirkung der Verordnung überprüfen und bewerten soll. Außerdem soll die Kommission erforderlichenfalls geeignete Vorschläge zur Änderung der Verordnung machen. Nach Angaben der
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