Englischsprachiges Muster für Joint Controllership

Englisches Muster JC

Die DS-GVO geht in Art. 26 DS-GVO davon aus, dass mehrere Akteure gemeinsam für Verarbeitungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten verantwortlich sein können (Joint Controllership).

Gemäß Art. 26 Abs. 1  DS-GVO sind mehrere Stellen „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche“, wenn sie gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festlegen. Der „Verantwortliche“ wird in Art. 4 Nr. 7 DS-GVO definiert. In diesem Sinne bedingt eine gemeinsame Verantwortlichkeit, dass zwei oder mehrere Verantwortliche gemeinsam personenbezogene Daten verarbeiten.

Bislang gab es in nur wenige Veröffentlichungen von Seiten der Aufsichtsbehörden, die sich mit dem Thema der Gemeinsam Verantwortlichen beschäftigen, obwohl die Rechtsfigur der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ und die damit verbundene Frage, wie eine solche vertragliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Verantwortlichen eigentlich auszugestalten ist, seit Bekanntwerden des Art. 26 DS-GVO  bei vielen Verantwortlichen große Fragezeichen auslöste.

Lediglich das Kurzpapier Nr. 16  „Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO“  der Datenschutzkonferenz unternahm den Versuch den Begriff und die mit dem Thema zusammenhängenden Abgrenzungsfragen aufzuarbeiten.   Die  noch weiterhin bestehenden Unsicherheiten rund um diese Rechtsfigur versuchte der LfDI BW bereits vor einiger Zeit auszuräumen und stellte ein Vertragsmuster zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DS-GVO zur Verfügung. Dieses Muster wurde auf Grundlage gemeinsamer Überlegungen mit einer Reihe von Unternehmen und öffentlichen Stellen entwickelt.

Der LfDI Baden-Württemberg bringt Licht dieses Vertragsmuster zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nun auch in englischer Sprache und bietet so auch Hilfe bei der Abfassung internationaler Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit.

LfDI Baden-Württemberg

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

Letztes Update:08.12.19

  • Fingerabdruck im Personalausweis rechtens

    EuGH: Pflicht zur Aufnahme von Fingerabdrücken im Personalausweis ist zulässig

    Der EuGH hat entschieden, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis mit dem Unionsrecht vereinbar ist, obwohl die zugrunde liegende europäische Verordnung auf einer falschen Rechtsgrundlage beruht. Ein deutscher Staatsbürger hatte sich gegen die Weigerung der Stadt Wiesbaden gewandt, ihm einen neuen Personalausweis ohne Fingerabdrücke auszustellen. Der EuGH stellte fest, dass die

    Mehr erfahren
  • Abfrage des Geburtsdatums beim Online-Shopping nicht immer zulässig

    Mit der Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Anordnung hat sich das OVG Niedersachsen befasst. Im Ergebnis hat das OVG einer Online-Apotheke untersagt, als verpflichtende Angabe im Bestellprozess stets das Geburtsdatum abzufragen. Die niedersächsische Datenschutzbehörde hatte die Apotheke aufgefordert, unabhängig von der Art des bestellten Medikaments das Geburtsdatum und die Anrede des Bestellers nicht mehr abzufragen. Die Apotheke

    Mehr erfahren
  • Datenschutzbeauftragte: Deutsches Modell bleibt

    Die Institution „Datenschutzbeauftragte“ ist so alt wie das deutsche Datenschutzrecht, auf Bundesebene gibt es sie seit 1977. Viele sehen es als einen großen Erfolg, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) die bewährte deutsche Regelung übernommen hat und die Bestellung von Datenschutzbeauftragten seit Wirksamwerden der DS-GVO in der Europäischen Union vorsieht. Mit den Datenschutzbeauftragten stehen Unternehmen (und Behörden)

    Mehr erfahren