Englischsprachiges Muster für Joint Controllership
Die DS-GVO geht in Art. 26 DS-GVO davon aus, dass mehrere Akteure gemeinsam für Verarbeitungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten verantwortlich sein können (Joint Controllership).
Gemäß Art. 26 Abs. 1 DS-GVO sind mehrere Stellen „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche“, wenn sie gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung festlegen. Der „Verantwortliche“ wird in Art. 4 Nr. 7 DS-GVO definiert. In diesem Sinne bedingt eine gemeinsame Verantwortlichkeit, dass zwei oder mehrere Verantwortliche gemeinsam personenbezogene Daten verarbeiten.
Bislang gab es in nur wenige Veröffentlichungen von Seiten der Aufsichtsbehörden, die sich mit dem Thema der Gemeinsam Verantwortlichen beschäftigen, obwohl die Rechtsfigur der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ und die damit verbundene Frage, wie eine solche vertragliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Verantwortlichen eigentlich auszugestalten ist, seit Bekanntwerden des Art. 26 DS-GVO bei vielen Verantwortlichen große Fragezeichen auslöste.
Lediglich das Kurzpapier Nr. 16 „Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche, Art. 26 DS-GVO“ der Datenschutzkonferenz unternahm den Versuch den Begriff und die mit dem Thema zusammenhängenden Abgrenzungsfragen aufzuarbeiten. Die noch weiterhin bestehenden Unsicherheiten rund um diese Rechtsfigur versuchte der LfDI BW bereits vor einiger Zeit auszuräumen und stellte ein Vertragsmuster zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DS-GVO zur Verfügung. Dieses Muster wurde auf Grundlage gemeinsamer Überlegungen mit einer Reihe von Unternehmen und öffentlichen Stellen entwickelt.
Der LfDI Baden-Württemberg bringt Licht dieses Vertragsmuster zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nun auch in englischer Sprache und bietet so auch Hilfe bei der Abfassung internationaler Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit.
LfDI Baden-Württemberg
(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)
Letztes Update:08.12.19
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen
Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten
Mehr erfahren -
Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte
Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im
Mehr erfahren -
Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement
Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –
Mehr erfahren


