Praxishilfe zu Benachrichtigungspflichten gem. der Art. 33 und 34 DS-GVO

Datenschutzverletzungen stellen Unternehmen und Organisationen vor immense Herausforderungen. Sie erfordern schnelles Handeln, präzise Analysen und die Einhaltung strikter gesetzlicher Vorgaben. Mit den Regelungen der Art. 33 und 34 DS-GVO gibt die Datenschutz-Grundverordnung Vorgaben für die Meldung von Datenschutzverletzungen, um die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zu schützen.

Die GDD-Praxishilfe Checkliste „Meldung von Datenschutzverletzungen nach Art. 33, 34 DS-GVO“ bietet Verantwortlichen eine Unterstützung bei der Umsetzung dieser komplexen Anforderungen. Sie liefert praxisorientierte Erläuterungen zu den Voraussetzungen und Verfahren der Meldepflichten und ergänzt diese durch anschauliche Fallbeispiele aus der Praxis. Ziel ist es, Verantwortlichen die notwendige Orientierung zu geben, um Datenschutzvorfälle korrekt einzuordnen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Weitere Praxishilfen der GDD finden Sie hier.

(Foto: tanitost – stock.adobe.com)

Letztes Update:08.02.25

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