Praxishinweise zum Fragenbogen der Aufsichtsbehörden
Die GDD gibt Unternehmen Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens der Aufsichtsbehörden zum konzerninternen Datenverkehr nach Schrems II.
Anlässlich einer koordinierten Kontrolle von grenzüberschreitenden Datenübermittlungen in Drittländer seitens der deutschen Aufsichtsbehörden sollen ausgewählte Unternehmen auf Basis eines Fragenkataloges angeschrieben werden[1]. Insgesamt fünf Themenbereiche werden von unterschiedlichen Fragebögen[2] abgedeckt. Diese sind:
- Bewerberportale
- Konzerninterner Datenverkehr
- Mailhoster
- Tracking
- Webhoster
Hintergrund ist das Urteil des EuGH zu Schrems II. Dort wurde zum einen festgestellt, dass Übermittlungen in die USA nicht länger auf Basis des EU-U.S.-Privacy Shields[3] erfolgen können. Die Verwendung von EU-Standardvertragsklauseln steht unter dem Vorbehalt, dass der Datenimporteur im Drittland keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen.
Die GDD möchte betroffene Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte unterstützen und allgemeine Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens zum konzerninternen Datenverkehr geben. Teile dieser Fragen werden auch in den übrigen Fragebögen verwendet, so dass diese Hinweise dort ebenfalls Gültigkeit haben.
Die GDD-Praxishinweise sind hier abrufbar.
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit
(Foto: Bernulius.Stock.adobe.com)
Letztes Update:12.06.21
Verwandte Produkte
-
Online-Kompaktkurs: Ende des EU-US Privacy Shield - was nun?
Online-Kompaktkurs
138,04 € Mehr erfahren -
Strategischer Umgang mit Bußgeldbescheiden und Verbandssanktionengesetz
Seminar
940,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 96: Legal AI zwischen Vollkornbrot und Burger: Warum generative KI nicht alles ist
„Es kommt darauf an.“ Das ist eine Lieblingsantwort von Juristen. Sie ist oft unbefriedigend, aber ebenso oft richtig.Bei der Frage, ob und wofür man in der Rechtsberatung ein digitales Hilfsmittel einsetzt – etwa ein sogenanntes deterministisches Expertensystem, das sich mit Vollkornbrot vergleichen lässt, oder eine generative KI, die eher einem „AI-Burger“ entspricht –, kommt es
Mehr erfahren -
Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten
Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt
Mehr erfahren -
Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen
Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen
Mehr erfahren




