Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung

Risiko und DSFA

Auch öffentliche Stellen sind grundsätzlich zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) verpflichtet, insbesondere wenn sie Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, die in einer der Blacklist der Aufsichtsbehörde genannt sind.

Als Hilfestellung für bayerische öffentliche Stellen bietet der BayLfD auf seinem Internetauftritt umfangreiche Informationen und Tools an, die im Rahmen der Prüfung (soweit die relevante Verarbeitung also nicht ohnehin in der jeweiligen Blacklist enthalten ist) einer Datenschutz-Folgenabschätzung genutzt werden können.

Allgemeine Informationen in Hinblick auf das Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung bietet die angebotene Orientierungshilfe.

Arbeitspapier „Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie“

Das bisher vom BayLfD angebotene Arbeitspapier mit dem Titel “ Datenschutz-Folgenabschätzung – Methodik und Fallstudie“ in welchem dem Leser die methodische Einführung an einem konkreten Beispiel an einer Verarbeitungstätigkeit vorgestellt wurde und erforderliche Arbeitsschritte und Hilfsmittel anschaulich vermittelte, wird nun ersetzt durch die Orientierungshilfe „Risikoanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung – Systematik, Anforderungen, Beispiele„) 

Weitere Praktische Orientierung erhält der Interessierte anhand der weiteren angebotenen Leerformulare und Ausfüllbeispiele:

Modul 1: Beschreibung einer Verarbeitungstätigkeit

Modul 2: DSFA-Erforderlichkeitsprüfung

Modul 3: DSFA-Bericht für eine Verarbeitungstätigkeit

Modul 4: Betriebsmittel „IT-Personalverwaltungssystem“

Modul 5: Betriebsmittel „Videokonferenzsystem“

Modul 6: Betriebsmittel „Bildschirmarbeitsplatz“

Die Informationen zum Thema Datenschutz-Folgeabschätzung werden mit einer Download-Möglichkeit des PIA-Tools (deutsche Übersetzung) der CNIL abgerundet.

(Foto: Jo Panuwat D – stock.adobe.com)

Letztes Update:06.06.22

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