Folge 1: Schrems II und die Folgen für die Nutzung von Bürosoftware (wie z.B. MS Teams) in Deutschland
Zum Ende des Schuljahres gehen die Schulen in Deutschland wieder in den Regelunterricht. Homeschooling per Videokonferenz ist damit hoffentlich erst einmal Vergangenheit. Wenn es wieder dazu kommt, müssen Schulen den Datenschutz in den Griff bekommen. Aufsichtsbehörden sprechen in dieser Situation teilweise sogar von Bußgeldern für staatliche Schulen. Darüber, warum das rechtlich nicht möglich ist und was auch Unternehmen fast ein Jahr nach der Schrems II-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Datenschutz beachten müssen, spricht Rolf Schwartmann spricht mit Dr. Stefan Brink, dem Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg.
Letztes Update:31.05.21
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