Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps
Bereits im Jahr 2018 überschritt die Anzahl der Internetnutzer die Grenze von vier Milliarden Menschen. Zwei Drittel der zur Zeit 7,6 Milliarden Menschen zählenden Weltbevölkerung nutzen ein Mobiltelefon. Mehr als drei Milliarden Menschen nutzen soziale Netzwerke und tun dies in neun von zehn Fällen über ihr Smartphone.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten demnächst bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps erstatten müssen.
Softwareanwendungen für Mobiltelefone und Tablets, sogenannte „Apps“, sind inzwischen alltägliche Begleiter in Beruf und Freizeit. Auch im Gesundheitsbereich ist das Angebot in den letzten Jahren rasant gestiegen. Apps vermessen unsere Fitness, geben Gesundheitstipps, analysieren physiologische Daten und berechnen die Dosierung von Medikamenten.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun eine Technische Richtlinie (TR) entwickelt, die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf diese sensible und besonders schützenswerte persönliche Daten erschweren kann. Die TR „Sicherheitsanforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen“ (BSI TR-03161) ist unabhängig von und bereits im Vorfeld der gegenwärtigen Corona-Pandemie für Gesundheits-Apps entwickelt worden.
Sie kann grundsätzlich für alle mobilen Anwendungen, die sensible Daten verarbeiten und speichern, herangezogen werden. Grundsätzlich fordert das BSI, Sicherheitsanforderungen von Anfang an bei der Software-Entwicklung mitzudenken.
Diese Technische Richtlinie wendet sich an Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen für mobile Endgeräte. Darüber hinaus kann sie als Richtlinie für mobile Anwendungen betrachtet werden, welche sensible Daten verarbeiten und speichern.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Letztes Update:17.04.20
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