„Zwei-Schrank-Modell“ bei Praxisübergabe kann „outgesourced“ werden
Das Patientengeheimnis ist Grundlage für die Vertrauensbeziehung zwischen Patientin bzw. Patient und Arzt. Gibt ein Arzt seine Praxis auf oder beendet ein Betriebsarzt seine Tätigkeit für einen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die vorhandenen Patientenakten vom Nachfolger übernommen werden dürfen (vgl. Allgemeine Informationen zum Thema Patientenkartei bei Praxisbeendigung und
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