Wann liegt Auftragsverarbeitung vor?
Auftragsverarbeiter verarbeiten personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen und auf Basis seiner Weisungen. Da die Leistungen eines Dienstleisters sehr vielschichtig sind, muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersucht werden, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vorliegt (GDD-Praxishilfe XII – Praxishinweise für Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO). Es bestehen jedoch Kriterien (vgl. Weiterführende Hinweise der Artikel-29-Datenschutzgruppe
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