Beschwerde und Anonymität

Wahrung der Anonymität des Petenten durch die Aufsichtsbehörde

Jede Person hat das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie glaubt, dass eine bestimmte sie betreffende Datenverarbeitung gegen die DS-GVO verstößt. Insbesondere wenn sich Beschäftigte wegen vermuteter Datenschutzverstöße an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden wollen, bestehen jedoch oftmals Befürchtungen, dass sich ihre Beschwerde negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken könnte.Die LfD Niedersachsen erläutert in

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Beschwerde gegen Online-Werbung

Beschwerde gegen personalisierte Online-Werbung

Gemeinsam mit 11 weiteren Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen aus 9 EU-Staaten reicht das Netzwerk Datenschutzexpertise im Rahmen einer Kampagne eine Beschwerde gegen Google und andere Anbieter für personalisierte Online-Werbung ein wegen Verstößen gegen die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung, u. a. zu Zweckbindung, Transparenz, Datensparsamkeit, die Pflicht zu technisch-organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, das Verbot automatisierter Entscheidungen und den Schutz sensitiver

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