TeleTrusT aktualisiert „Stand der Technik in der IT‑Sicherheit“
Der Bundesverband IT-Sicherheit e. V. (TeleTrusT) hat am 17. Juni 2025 eine vollständig aktualisierte Fassung seiner bewährten Orientierungshilfe „Stand der Technik in der IT-Sicherheit“ veröffentlicht. Die überarbeitete Ausgabe reflektiert aktuelle Entwicklungen in der Bedrohungslage, neue regulatorische Anforderungen sowie praktische Herausforderungen bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Die Publikation versteht sich als praxisnahe Handreichung für Verantwortliche aus Wirtschaft und Verwaltung. Sie richtet sich insbesondere an Unternehmen, IT-Dienstleister sowie Datenschutz- und Sicherheitsverantwortliche, die ihre Maßnahmen an den gesetzlichen Anforderungen ausrichten müssen – allen voran Artikel 32 DS-GVO sowie die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz. Beide Regelwerke verlangen die Umsetzung „angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen“, wobei explizit der Stand der Technik zu berücksichtigen ist. Die Handreichung hilft dabei, diesen unbestimmten Rechtsbegriff mit konkreten Inhalten zu füllen.
Die aktuelle Version baut auf zehn Jahren Erfahrung im TeleTrusT-Arbeitskreis „Stand der Technik“ auf. Sie wurde vollständig überarbeitet, methodisch weiterentwickelt und mit aktuellen technischen Standards sowie branchenspezifischen Anwendungsbeispielen ergänzt. Erstmalig wurde der Text mit einer ISBN versehen, um seine Funktion als anerkannte Fachpublikation auch bibliografisch zu stärken. In der Praxis kann die Handreichung unter anderem zur Auswahl und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen, zur Vorbereitung auf Audits oder als Referenz in Ausschreibungen und Verträgen genutzt werden. Sie stellt jedoch ausdrücklich keine rechtliche Beratung dar.
Für Datenschutzbeauftragte bietet die Veröffentlichung eine wertvolle Orientierung bei der systematischen Beurteilung und Dokumentation von TOMs. Sie erleichtert die Einordnung bestehender Maßnahmen im Lichte der DS-GVO und liefert belastbare Argumentationshilfen gegenüber Aufsichtsbehörden. Auch die internationale Anschlussfähigkeit wurde durch die Bereitstellung einer englischen Fassung verbessert.
Die aktualisierte Handreichung steht ab sofort auf der Website von TeleTrusT als PDF zum Download bereit.
(Foto: PURE SP – stock.adobe.com)
Letztes Update:17.06.25
Verwandte Produkte
-
IT-Sicherheitsmanagement aus Sicht des/der Datenschutzbeauftragten
Online-Schulung
821,10 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit
Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche
Mehr erfahren -
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren



