Ungeklärte Fragen des Auskunftsrechts nach DS-GVO
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 18. Januar dieses Jahres die Guidelines 01/2022 zum Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO veröffentlicht.
Auskunftsbegehren von betroffenen Personen und die Geltendmachung des Rechts auf Datenkopie sind von großer Relevanz für die Praxis, wesentliche Detailfragen zu Reichweite und Umfang sind aber noch ungeklärt. Umstritten ist etwa, ob Auskunftsbegehren der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann, wenn es dem Antragsteller bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nicht um die Kontrolle der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geht, sondern Interessen außerhalb des Datenschutzes verfolgt werden, z.B. die Vorbereitung der Geltendmachung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung mittels eines Auskunftsbegehrens bezüglich gespeicherter Arbeitszeitdaten. Die nationalen Gerichte sind vielfach der Ansicht, auch einem Begehren nach Art. 15 DS-GVO könne der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden. Unklar ist auch die Reichweite des Rechts auf Datenkopie aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO sowie das Verhältnis dieser Regelung zum Grundtatbestand der Auskunft in Art. 15 Abs. 1 DS-GVO.
Wenig überraschend hat der EDSA den Auskunftsanspruch in seinen 60-seitigen Guidelines tendenziell weit ausgelegt. Die interessierte Öffentlichkeit hatte bis zum 11.03.2022 Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Guidelines einzureichen. Auch die GDD hat sich über ihren europäischen Dachverband CEDPO an dem Konsultationsverfahren beteiligt.
Das Papier des EDSA zur Auskunft kann abgerufen werden unter https://edpb.europa.eu/system/files/2022-01/edpb_guidelines_012022_right-of-access_0.pdf.
>> Die Stellungnahme von CEDPO finden Sie hier.
(Foto: Miha Creative – stock.adobe.com)
Letztes Update:03.04.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren -
Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November
Mehr erfahren


