Website datenschutzkonform gestalten – so geht‘s

Für Unternehmen, Plattformen bis hin zur Einzelperson – Websites sind so verbreitet wie nie zuvor. Bei Erstellung oder Betrieb einer Website sind jedoch die Besonderheiten des digitalen Raumes zu beachten, insbesondere die Vorgaben im Hinblick auf den Datenschutz. Die DS-GVO enthält eine ganze Reihe an abstrakten Pflichten, die auch auf den Online-Bereich zu übertragen sind. Diese richtig zu übertragen und anzuwenden stellt für viele Betreiber von Websites eine enorme Herausforderung dar.

Vielfältige Anforderungen und Herausforderungen

Ein erstes Problemfeld ist die korrekte Gestaltung von Datenschutzhinweisen, welche die Informationspflichten nach Art. 13 /14 DS-GVO erfüllen sollen. Zur vollumfänglichen Bereitstellung dieser Pflichtinformationen muss bekannt sein, welche Dienste, z.B. Videos, Social Plugins oder sonstige Dienste von Drittanbietern auf der Homepage eingebunden sind. Darüber hinaus ist auch der Umgang mit Tools zur Reichweitenmessung und zum Tracking äußerst herausfordernd. Der Einsatz von Cookies stellt nach wie vor eine rechtliche und technische Herausforderung dar. Zu den Cookies zu Marketing- und Analysezwecken haben Gerichte und Aufsichtsbehörden immer wieder neue Entscheidungen getroffen, sodass die Liste der Anforderungen inzwischen lang und kompliziert ist.

Man muss sich nur zu helfen wissen

Sind allgemeine Kenntnisse über den Aufbau von Websites erst einmal geklärt und bekannt, lässt sich der datenschutzkonforme Betrieb einer Website eigenständig gestalten. Mithilfe kostenloser Tools und Prüftechniken kann ohne Weiteres selbst überprüft werden, ob Websites die rechtlichen und technischen Anforderungen der DS-GVO erfüllen. Dabei spielt nicht nur die Frage, ob Cookies rechtmäßig gesetzt werden, eine Rolle. Vielmehr lassen sich Tools zum Prüfen der Datensicherheit nutzen. Damit wird dem Betreiber einer Website klar, ob die eingesetzte Verschlüsselung ausreichend ist oder ob Opt-out/Opt-in-Verfahren richtig implementiert sind.

Online-Seminar hilft: Fragen klären, Rüstzeug erhalten

Sämtliche Fragen rund um den datenschutzkonformen Betrieb einer Website beantwortet Ihnen die Richterin Kristin Benedikt im Rahmen der Online-Schulung „Websites datenschutzkonform gestalten“. Sie erwerben Kenntnisse rund um die Anforderungen an Websites, deren Aufbau und den Umgang mit kostenlosen Tools. Ziel der Schulung ist, dass Sie mit dem richtigen Rüstzeug an der Hand zukünftig selbst prüfen können, ob Ihre Website die vielfältigen rechtlichen und technischen Anforderungen der DS-GVO erfüllt.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

  • Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Webinar Ver­ar­bei­tungs­ver­zeich­nis soft­ware­ge­stützt er­stel­len, do­ku­men­tie­ren, pfle­gen und ar­chi­vie­ren

    Mit dem webbasierten Management-System DataAgenda Datenschutz Manager können Sie alle Maßnahmen zum Datenschutz erfassen, verwalten und dokumentieren (VVT, DSFA etc.) und so Ihre Rechenschaftspflicht gemäß DS-GVO erfüllen. Der Referent zeigt, wie Sie mit einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gemäß Art. 30 DS-GVO einen zentralen Baustein der Datenschutzdokumentation erstellen. Sie erfahren, wie der DataAgenda Datenschutz Manager

    Mehr erfahren
  • NIs-2 und Geschäftsführerschulung

    BSI veröffentlicht Handreichung zur NIS-2-Geschäftsleitungsschulung

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Handreichung zur Geschäftsleitungsschulung im Rahmen der NIS-2-Umsetzung veröffentlicht. Die Publikation richtet sich an Führungsebenen von Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter die NIS-2-Regulierung fallen – also als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ gelten. Ziel ist es, Geschäftsleitungen auf ihre neuen Pflichten im Bereich Cybersicherheit

    Mehr erfahren
  • Refurbished Notebook und Datenpanne

    Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?

    Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner