10 Missverständnisse zum Thema „Anonymisierung“
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die spanische Datenschutz-Aufsichtsbehörde haben ein gemeinsames Papier über 10 Missverständnisse im Zusammenhang mit Anonymisierung veröffentlicht.
Die technologischen Entwicklungen der letzten Jahre haben die Nachfrage nach hochwertigen Daten stetig erhöht, so die Autoren des Papiers. In diesem Zusammenhang würden sowohl öffentliche als auch private Stellen die Anonymisierung als Mittel zur gemeinsamen Nutzung von Daten in Betracht ziehen, ohne dabei die Grundrechte des Einzelnen zu verletzen. Mit der wachsenden Popularität der Anonymisierung habe sich jedoch auch einige Missverständnisse in Bezug auf die Anonymisierung verbreitet.
Als gemeinsames Ziel dieses Dokuments wird daher die Schärfung des Bewusstseins für einige Missverständnisse im Zusammenhang mit der Anonymisierung formuliert. Daneben sollen die Leser motiviert werden, Behauptungen über diese Technologie zu überprüfen, anstatt sie ungeprüft zu akzeptieren.
Das Papier befasst sich mit folgenden „Missverständnissen“:
- Pseudonymisierung ist gleichbedeutend mit Anonymisierung
- Verschlüsselung ist Anonymisierung
- Anonymisierung von Daten ist immer möglich
- Anonymisierung ist für immer
- Anonymisierung reduziert die Wahrscheinlichkeit der Re-Identifizierung eines Datensatzes immer auf Null
- Anonymisierung ist ein binäres Konzept, das nicht gemessen werden kann
- Anonymisierung kann vollständig automatisiert werden
- Anonymisierung macht die Daten unbrauchbar
- Wenn wir dem Anonymisierungsprozess folgen, den andere erfolgreich eingesetzt haben, wird unsere Organisation zu gleichwertigen Ergebnissen erzielen
- Es besteht kein Risiko und kein Interesse daran, herauszufinden, auf wen sich diese Daten beziehen
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
(Foto: CrazyCloud – stock.adobe.com)
Letztes Update:24.05.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 90: KI Omnibus Update März 2026 reloaded: Reallabore Spezial
Im DataAgenda-Podcast Folge 89 hat Kai Zenner über die anstehenden Änderungen der KI-Verordnung berichtet, die im August 2026 Geltung erlangen sollen. Einer der Gegenstände der Änderung betrifft das sog. New Legal Framework in Anhang 1. Die dort unter Abschnitt A aufgelisteten Harmonisierungsvorschriften führen zu einer Doppelregulierung. Deshalb sollen die dort aufgeführten Produkte in Abschnitt B
Mehr erfahren -
Folge 89: KI Omnibus Update März 2026
Änderungen der KI-VO stehen in den Startblöcken. So wie es aussieht, wird das am 1. August 2024 in Kraft getretene EU-Gesetz geändert, noch bevor der Großteil der maßgeblichen Pflichten am 2. August 2026 Geltung erlangt. Kai Zenner, Büroleiter von MdEP Axel Voss berichtet am Tag der Ausschussabstimmung im Europäischen Parlament tagesaktuell von Zeitplan und Inhalten
Mehr erfahren -
Folge 88: „NIS-2: Regulierung als Chance oder Bürokratiemonster?“
Mit der fortschreitenden Digitalisierung wachsen nicht nur die Risiken für die Datensicherheit, sondern auch die regulatorischen Anforderungen. Dr. Judith Nink, Fachbereichsleiterin Cybersicherheit bei Unternehmen, Digitale Sicherheit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI), erläutert NIS-2 im europäischen Regulierungskontext. Warum ist NIS-2 notwendig? Was ist zu tun? Wie können Unternehmen das Recht umsetzen und welche
Mehr erfahren



