4. Auflage: Ratgeber zum Beschäftigtendatenschutz mit Fallsammlung

Der LfDI Baden-Württemberg hat seinen „Ratgeber Beschäftigtendatenschutz“ aktualisiert (Stand September 2019)und bietet diesen mittlerweile in der 4. Auflage an.

Die Handreichung gibt einen Überblick über die Problemschwerpunkte des Beschäftigtendatenschutzes im privaten Bereich, wie sie an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BadenWürttemberg (LfDI BW) herangetragen werden, und zeigt die zulässige Verwendung personenbezogener Daten von Beschäftigten anhand von Praxisfällen auf.

Abgerundet wird der Ratgeber durch ein Stichwortverzeichnis, welches passende Verweise zu weiteren Quellen, wie juristischer Literatur, Tätigkeitsberichten oder auch Urteilen beeinhaltet.

Letztes Update:02.04.20

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner