BSI nun auch auf Mastodon (datenschutzfreundliche Twitter-Alternative) vertreten

BSI@Mastodon

Im November 2017 richtete der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, einen Twitter-Account für seine Behörde ein und twitterte mit großem Erfolg zu aktuellen Themen aus der Welt des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Mit dem Angebot wollte der LfDI seine Zielgruppen noch besser mit aktuellen Informationen erreichen, in direkten Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern treten und sich besser mit anderen Institutionen und öffentlichen Stellen vernetzen. Dies gelang ihm auch von Beginn an.

Nach eigenen Angaben war die die Twitternutzung dabei eingebettet in ein ganzes Maßnahmenpaket, mit dem die Behörde ihrer Richtlinie zur Nutzung Sozialer Medien gerecht werden wollte. Ende Dezember 2019 jedoch gab der LfDI BW seinen Rückzug aus Twitter bekannt. Brink sah sich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 6 C 15.18 nicht mehr in der Lage, den Auftritt seiner Behörde auf Twitter vertreten zu können.

Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts sind unter anderem Behörden beim Betrieb einer Fanpage oder eines Twitter-Accounts ebenso als Mitverantwortliche zu sehen wie die Plattformbetreiber selbst. Sie sind rechenschaftspflichtig und müssen erklären können, welche Daten auf dem Account oder der Fanpage erhoben und wie sie verarbeitet werden. Das führt auch dazu, dass zwischen den beiden gemeinsam Verantwortlichen ein Vertrag gemäß Artikel 26 DS-GVO abgeschlossen werden muss, in dem die Wahrnehmung der Pflichten durch die Parteien, wie beispielsweise die Information gegenüber Betroffenen, transparent und eindeutig geregelt wird. Da solche Verträge in datenschutzgerechter Form nicht vorlagen und bis heute nicht vorliegen und damit unklar bleibt, was mit Daten geschieht, die bei Twitter landen, hat sich der Landesbeauftragte von dort zurückgezogen.

Eine neue digitale Heimat fand der LfDI auf der Social Media Plattform Mastodon. Seit dem 19. Januar 2021 nutzt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die Social Media Plattform Mastodon (https://bawü.social/@lfdi). Nutzer_innen können dem Landesbeauftragten unter @lfdi@bawü.social folgen.

Anders als bei Twitter ist Mastodon dezentral organisiert. Es gibt somit keine zentralen Server, die alle Nutzer_innen gleichermaßen erfassen, sondern eine Vielzahl von kleinen Servern, die miteinander vernetzt sind. Dem übergeordnet ist das Fediverse – ein föderiertes Netzwerk, bei dem sich diverse Plattformen untereinander verbinden können. Mastodon ist Teil dieses Fediverse. Die Nachrichten in dem Netzwerk werden „Toots“ oder auf Deutsch „Tröts“ genannt und können aus bis zu 500 Zeichen bestehen.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist seit dem 31.03.2021 auch auf dem Mikroblogging-Dienst Mastodon präsent. Damit ist das BSI die zweite Bundesbehörde überhaupt, die diese auf freier Software basierende, datenschutzfreundliche Alternative zum Kurznachrichtendienst Twitter nutzt.

Das BSI gibt bekannt, bei Mastodon unter anderem regelmäßig Kurznachrichten zu verschiedenen technischen Themen wie Zwei-Faktor-Authentifikation zu veröffentlichen.

Das BSI nutzt die Instanz des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland (BfDI) social.bund.de, die 2020 als datenschutzkonforme Alternative zu Twitter gestartet wurde. So beabsichtigen BSI und BfDI auf ihren Mastodon-Präsenzen auch über gemeinsame Vorhaben zu informieren.

Link zur Mastodon-Präsenz des BSI: https://social.bund.de/@bsi

(Foto: Production Perig – stock.adobe.com)

Letztes Update:07.04.21

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