Office 365 an Schulen: LfDI BW rät ab
Für die Bausteine, bei denen Lösungen von Microsofts Office
365 zum Einsatz kommen sollen, hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg vor geraumer Zeit mit externen Partnern eine
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erarbeitet. Die DSFA wurde in Absprache
und enger Kooperation mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink beraten und
weiterentwickelt.
Im Pilotprojekt hat der LfDI BW letztes Jahr
geprüft, ob
die in der Datenschutz-Folgenabschätzung beschriebenen Datenflüsse auch den
tatsächlich messbaren Übermittlungen entsprechen und ob ein hinreichendes
Datenschutzniveau auch in der Praxis besteht.
Im Wesentlichen hat der LfDI BW nach eigenen Angaben geprüft, ob die in der DSFA vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
zur Minimierung der Risiken der Microsoft-Software tatsächlich umgesetzt wurden
und sich als ausreichend erwiesen. Daneben stand im Fokus der Prüfungen, welche
Datenflüsse beim Pilotbetrieb tatsächlich messbar stattfanden, insbesondere ob
unerwünschte beziehungsweise nicht angeforderte Datenverarbeitungen,
beispielsweise von Telemetrie-, Diagnose- (oder anders bezeichneten) Daten,
erkennbar waren und inwieweit die Verarbeitung personenbezogener Daten von
Lehrern und Schülern zu eigenen Zwecken Microsofts festgestellt werden konnten.
Viele hatten wohl auf einen Ritterschlag als Ergebnis der DSFA gehofft, damit der
womöglich geplante Einsatz auch tatsächlich im Unternehmen empfohlen werden
kann.
Das Ergebnis des LfDI BW fiel jedoch mehr als ernüchternd aus:
Die Risiken beim Einsatz der nun erprobten Microsoft-Dienste im Schulbereich bewertete der LfDI BW als inakzeptabel hoch und rät davon ab, diese dort zu nutzen. Die Schulen seien weder in der Lage ihren Rechenschaftspflichten aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO gerecht zu werden, noch sei eine hinreichende Rechtsgrundlage für stattfindende Datenübermittlungen in Regionen außerhalb der EU erkennbar.
Die erhoffte Lösung im Bereich Office 365 scheint also noch nicht gefunden worden zu sein.
(Foto: griangraf – stock.adobe.com)
Letztes Update:16.05.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit
Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche
Mehr erfahren -
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren



