Mithilfe digitaler Kontakterfassung aus der Pandemie

Kontaktdatenerfassung Covid-19

Seit mehr als einem Jahr ist Corona Teil unseres Alltags. Das Arbeits- und das Privatleben haben sich grundlegend verändert. Neue Technologien versprechen jetzt eine langsame, aber sichere Rückkehr in die neue „Normalität“. Kontakterfassungen per App könnten den Besuch im Restaurant oder Fitnessstudio bald wieder ermöglichen. Auch in Betrieben sollen Apps einen Beitrag zur Rückkehr in den geordneten Präsenzbetrieb leisten. Doch mit dem Einsatz dieser Technologien sind häufig Risiken für den Datenschutz und die Informationssicherheit verbunden.

„Luca“ und andere Apps

Die Luca-App wirbt mit verschlüsselter Kontaktdatenübermittlung und verantwortungsvoller Nachverfolgung für Gastgeber und ihre Gäste. Nutzer der Luca-App können bei privaten oder öffentlichen Treffen im Menü mit einem QR-Code „einchecken“. So entsteht eine Kontaktliste, die in der App abgerufen werden kann. Im Falle eines positiven Covid-19-Tests können damit dann die Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Doch die Kritik an der Luca-App reißt nicht ab. Sie ist aber nur ein Anwendungsbeispiel für datenschutzrechtliche Fallstricke bei Kontaktverfolgungs-Apps.

Kontaktdatenerfassung in der Arbeitswelt

Die Anbieter entsprechender Apps argumentieren gerne mit den Vorteilen digitaler Kontakterfassung. Denn der Einsatz dieser Technik ist in der Tat schnell und einfach. Dabei sind aber die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen nicht außer Acht zu lassen. Luca und andere Anwendungen zur digitalen Kontakterfassung wurden zwar bewusst nicht nur für den privaten Gebrauch, sondern auch für den Einsatz am Arbeitsplatz entwickelt. Dennoch stellen sich mit der Nutzung von Kontakt-Apps zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen. Die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer, wie auch die Einbeziehung des Betriebsrats, sind häufig unklar. Es muss rechtlich geklärt werden, was der Arbeitgeber genau wissen darf und wie der übrige Beschäftigtendatenschutz eingehalten werden kann. Dies beginnt etwa bei detaillierten Informationspflichten für die Beschäftigten in Bezug auf die mit dem Test verbundene Datenverarbeitung und geht hin bis zur sicheren Datenübermittlung von positiven Tests an das zuständige Gesundheitsamt.

So sind Sie auf der sicheren Seite

Mit dem Online-Kompaktkurs „Wege aus der Pandemie mit Hilfe digitaler Kontakterfassung“ erhalten Sie das notwendige „Handwerkszeug“ im Umgang mit Apps zur Kontaktnachverfolgung im Betrieb. Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Vorstandsvorsitzender der GDD e.V. und Mitglied der Datenethikkommission der Bundesregierung sowie Dr. Ralf Steffan, Rechtsanwalt & Mediator bei Linde & Steffan Rechtsanwälte zeigen Ihnen, wie Sie datenschutz- und arbeitsrechtliche Fallstricke vermeiden. Die beiden Referenten vermitteln Ihnen aktuelle Anwendungsbeispiele und beantworten Ihre Fragen rund um die Kontaktdatenerfassung. Mit diesem Wissen ausgestattet kommen Sie gut durch das Dickicht von Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Foto: zigres – stock.adobe.com

Letztes Update:19.05.21

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