Homeoffice: LfD Sachsen-Anhalt veröffentlicht umfangreiches Info-Paket
Die Corona-Pandemie hat dafür gesorgt, dass das Thema Homeoffice auch bei Unternehmen, die sich bislang nicht intensiv damit beschäftigt haben, in den Vordergrund gerückt ist. Im „Normalfall“ stellt sich die Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes als eine wohl überlegte und gut geplante Maßnahme dar. Damit auch im Falle einer pandemiebedingten, schnelleren Umsetzung der Verlagerung, der Datenschutz am heimischen Arbeitsplatz nicht auf der Strecke bleibt, haben auch Datenschutz-Aufsichtsbehörden eine ganze Reihe von Leitfäden veröffentlicht, so bspw. das ULD oder auch der BfDI .
Neu hinzugekommen ist ein umfangreiches Infopaket des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Sachsen-Anhalt. Auf 16 Seiten informiert der LfD Sachsen-Anhalt mit seinen „Hinweisen zum Homeoffice in Behörden und Betrieben“ über das breit gefächerte Thema. In den Hinweisen zum Homeoffice werden Empfehlungen und Notwendigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten dargestellt, die bei der Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen bedacht werden müssen.
Die Hinweise gliedern sich in
- Allgemeine Erwägungen und Anforderungen,
- Umgang mit Dokumenten,
- Nutzung dienstlicher Hardware,
- Private Endgeräte,
- Mobiles Arbeiten,
- Nutzung von Cloud-Diensten
Abgerundet werden die ausführlichen Hinweise durch die „Checkliste Homeoffice„. Um die Überprüfung der Berücksichtigung der Hinweise zu erleichtern, werden im Sinne einer Checkliste die wesentlichen Aspekte stichpunktartig aufgelistet.
Eine etwas ältere, aber ebenfalls sehr nützliche Checkliste kommt von dem BayLDA in Form eines „Selbst-Check: Datenschutzrechtliche Regelungen bei Homeoffice„.
Eine ebenfalls gut sortierte Sammlung zum Thema Datenschutz und Home-Office bietet die GDD mit weiteren nützlichen Links zum Thema.
(Foto: Maria Sbytova – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.09.21
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Gutachten: Datenschutz‑Defizite bei PayPal
Ein aktuelles Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise kritisiert die DS-GVO‑Praxis von PayPal. Demnach erhebt und verarbeitet der Zahlungsdienstleister weit über die reine Zahlungsabwicklung hinausgehende Daten – darunter Transaktions-, Identifikations-, Geräte- und abgeleitete Profildaten – auch für Werbe- und Marketingzwecke. Sensible Daten werden teilweise ohne hinreichende Schutzmaßnahmen verarbeitet. Zentrale Schwachstellen betreffen Transparenz und Einwilligung: Nutzer werden unzureichend
Mehr erfahren -
BSI‑Analyse: Sicherheitslage bei Passwortmanagern
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen einer IT‑Sicherheitsanalyse auf dem digitalen Verbrauchermarkt die Sicherheitsaspekte gängiger Passwortmanager untersucht. Der Bericht basiert auf einer Bewertung von zehn verbreiteten Produkten verschiedener Typen (inkl. browserbasierter Lösungen, Apps und Open‑Source‑Varianten). Ziel ist es, Chancen und Risiken dieser zentralen Tools zur Passwortverwaltung praxisnah aufzuzeigen. Wesentliche Befunde
Mehr erfahren -
BSI-Bewertung zur Sicherheit von E-Mail-Programmen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat jüngst im Rahmen seines Digitalen Verbraucherschutz-Berichts (DVS) eine Untersuchung zur Sicherheit gängiger E-Mail-Programme veröffentlicht. Der Report beleuchtet, inwiefern etablierte Clients und Softwarelösungen zentrale Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Verschlüsselung, Authentifizierung und Schadsoftware-Abwehr. Kernpunkte der Analyse Ergebnisse und Einordnung Die vorläufige Bewertung des BSI
Mehr erfahren


