Fristlose Kündigung wegen Datenschutzverstoß
Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen aufgehoben.
Die gegen die die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage war beim Arbeitsgericht Aachen in 1. Instanz erfolgreich, da die Richter zwar der Auffassung vertraten , dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung im Sinne von § 626 BGB vorliegen würde. Jedoch gaben sie der Klage statt, weil sie im Rahmen der vorzunehmen Güterabwägung zugunsten der Klägerin berücksichtigt hatten, dass das Arbeitsverhältnis 23 Jahre lang unproblematisch verlaufen sei und mangels Wiederholungsgefahr eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig wäre.
Das sah das LAG Köln anders. Die Richter sahen hier das für die Aufgaben der Klägerin erforderliche notwendige Vertrauensverhältnis als unwiederbringlich zerstört an . Die Klägerin habe, so die Richter, mit der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten einen schwerwiegenden Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Rücksichtnahmegebot begangen. Dies insbesondere auch deshalb, weil mit ihrem Verhalten auch eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten einhergeht.
LAG Köln
(Foto: Pixelot – stock.adobe.com)
Letztes Update:09.01.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren



