DS-GVO verlangt Fachkunde von den Datenschutzbeauftragten

Die  Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen von jedem Datenschutzbeauftragten die dafür erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit voraus (Art. 38 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG). Um die geforderte Fachkenntnis zu erfüllen, bedarf es einer aus Trias rechtlichen, organisatorischen und technischen Kenntnissen.

Zertifizierung der GDD als Fachkundenachweis

Mit der GDD-Basis-Schulung erhalten Teilnehmende diejenige Qualifikation, die nach den Vorgaben der DS-GVO und des BDSG zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen oder in der Behörde nötig ist. Die GDD unterstützt seit 1977 Unternehmen, insbesondere deren Datenschutzbeauftragte, bei der Lösung der vielfältigen mit Datenschutz und Datensicherung verbundenen Fragen. Auf der Basis von über 40 Jahren Ausbildungserfahrung und der grundlegenden Funktionsbeschreibung der GDD für betriebliche Datenschutzbeauftragte bietet die GDD-Datenschutz-Akademie ein gestuftes Schulungskonzept zur Aus- und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzrecht als Grundlage für jeden DSB

Im ersten Teil werden zunächst Rechtsanwalt Andreas Jaspers, Geschäftsführer der GDD, und Prof. Dr. Rolf Schwartmann als Vorsitzender der GDD eine Einführung in das Datenschutzrecht mit dem Schwerpunkt auf Beschäftigten- und Kundendatenschutz geben und zusätzlichen Fallübungen durchführen. Weiter wird Rechtsanwalt Thomas Müthlein (GDD-Vorstand und Geschäftsführer der Datenschutz-Management und Consulting GmbH) die Umsetzung des Datenschutzes in der Praxis erläutern.

TOMs und Datensicherheit verstehen

Im zweiten Teil der GDD-Basis-Schulung wird es eine Einführung in den technisch- organisatorischen Datenschutz geben. Dafür wird Frank Wagner von der Deutschen Telekom den Teilnehmenden Grundlagenwissen vermitteln und speziell über Informationstechnik und betriebliche Informationssysteme sprechen. Kern des Teils 2 ist das Verständnis über die Grundlagen der Informationssicherheit sowie die technisch-organisatorischen Maßnahmen („TOMs“). Dieses Wissen vermitteln die Experten Prof. Dr. Rainer W. Gerling (Autor und Referent für IT-Sicherheit) und Christian Semmler (Deutsche Telekom) sowohl in theoretischer Hinsicht, als auch mit viel Blick auf und in die Praxis.

Datenschutzmanagement für den operativen Datenschutz

Abschließend werden im dritten Teil die Themen Datenschutz- und Risikomanagement behandelt. Gerade aufgrund des risikobasierten Ansatzes in der DS-GVO stellt der Umgang mit Risiken eine grundlegende Voraussetzung für den operativen Datenschutz dar. Gleichermaßen relevant sind die umfänglichen Dokumentationspflichten der DS-GVO. Daher werden im Teil 3 u.a. Richtlinien zum Datenschutz, Schulungskonzepte und viele weitere Dokumentationspflichten von Gabriela Krader (Datenschutzbeauftragte der Deutschen Post) und Harald Eul (Unternehmensberater; HEC GmbH) näher beleuchtet.

Schulung und Repetitorium machen Sie fit für die Prüfung

Am Ende der Schulungsmodule können sich alle Interessierten noch einmal von der stellv. GDD-Geschäftsführerin Rechtanwältin Yvette Reif mit Hilfe von Übungen und Musterklausuren auf die Zertifizierung vorbereiten. Nach erfolgreicher Prüfungsleistung erhalten die Teilnehmer*innen das Zertifikat „GDDcert. EU“, wodurch diese die Prüfung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragen bestanden haben und als solche in Unternehmen oder Behörden fachkundig eingesetzt werden können.

Ausführliche Informationen finden Sie unter:

www.datakontext.com/GDD-Basiskatalog_2021

Foto: © Adobe Stock/fotogestoeber

Letztes Update:17.02.22

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

    Mehr erfahren
  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

    Mehr erfahren
  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner