Verbraucherschutzverbände dürfen wegen Datenschutzverstößen klagen
Eine ausdrückliche Klagebefugnis enthält die DS-GVO für Verbraucherschutzverbände nur für den Fall, dass im Namen eines Betroffenen, der eine konkrete Rechtsverletzung behauptet, geklagt wird. Eine selbstständige Klagebefugnis der Verbraucherverbände, unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person, enthält die DS-GVO hingegen nicht vor.
Ließe sich jedoch annehmen, dass die Regelungen der DS-GVO in dieser Angelegenheit keinen abschließenden Charakter haben und ließe sich weiter annehmen, dass die Vorschriften der DS-GVO als Marktverhaltensregeln im Sinne des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstanden werden können, könnte das Bestehen einer selbstständigen Klagebefugnis für Verbraucherschutzverbände nach dem UWG bejaht werden.
Mit dieser Möglichkeit in Form einer Vorlagefrage hat sich der EuGH längere Zeit beschäftigt und nun ein Urteil darüber gefällt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) verklagt. Das Unternehmen hatte bei der Bereitstellung kostenloser Spiele von Drittanbietern in seinem „App-Zentrum“ aus vzbv-Sicht gegen Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und über den Verbraucherschutz verstoßen. Das Landgericht und Kammergericht Berlin hatten Facebook jeweils zur Unterlassung verurteilt.
Auch der Bundesgerichtshof geht von einem Verstoß gegen die DS-GVO aus, hatte aber Auslegungsfragen zur Klagebefugnis des vzbv dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Verbraucherverbände wie der vzbv können ohne entsprechenden Auftrag und unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte betroffener Verbraucher:innen klagen, wenn das nationale Gesetz das vorsieht.
(Foto: mehaniq41 – stock.adobe.com)
Letztes Update:01.05.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 86: KI-Daten-Wirtschaft – Der Parlamentarische Abend der GDD im Rückblick
Im Dezember 2025 hat die GDD zum Parlamentarischen Abend in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin eingeladen. Unter der Schirmherrschaft von MdB Günter Krings haben Thomas Jarzombek, Parlamentarischer Staatssekretär im BMDS, Dr. Daniela Brönstrup, Vizepräsidentin der BNetzA, und DSK-Chef Tobias Keber, VAUNET-Chef Claus Grewenig, der Neuropathologe Felix Sahm und Kristin Benedikt diskutiert, moderiert von Rolf
Mehr erfahren -
EuGH: Banken haften auch ohne Verurteilung ihrer Organmitglieder
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (C-291/24) entschieden, dass die EU-Geldwäscherichtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, die Sanktionen gegen juristische Personen von der förmlichen Feststellung der Schuld natürlicher Personen abhängig macht. Das Urteil stärkt die Durchsetzbarkeit von Compliance-Anforderungen im Finanzsektor. Ausgangssachverhalt aus Österreich Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte gegen die Steiermärkische Bank
Mehr erfahren -
Immobilienmakler haftet für ethnische Diskriminierung bei Wohnungsvermittlung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) entschieden, dass Immobilienmakler für Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft bei der Wohnungsvermittlung auf Schadensersatz haften. Das Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz im Wohnungsmarkt und klärt wichtige Fragen zur Haftung von Maklern als Hilfspersonen. Sachverhalt und Testing-Methode Eine Mietinteressentin mit pakistanischem Namen bewarb sich im November
Mehr erfahren



