Datenpannenmanagement: LDI NRW identifiziert strukturelle Schwachstellen
Keine Datenpanne in zwei Jahren – klingt gut, ist aber verdächtig. Zu diesem Schluss kommt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) nach einer Befragung von 33 Kliniken zum Umgang mit Datenschutzvorfällen. Das Ergebnis zeigt ein gemischtes Bild: solide IT-Sicherheitsstandards auf der einen, mögliche Lücken im internen Meldewesen auf der anderen Seite.
Untersuchungsgegenstand und Methodik
Die LDI NRW befragte 23 Krankenhäuser der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland sowie die zehn NRW-Universitätskliniken. Der Fokus auf Kliniken begründet sich mit der besonderen Sensibilität der dort verarbeiteten Gesundheitsdaten, bei denen Datenverluste besonders schwerwiegende Folgen haben können.
Positiv: Geringe Cyberangriffslast, proaktive Betroffeneninformation
Verglichen mit anderen Sektoren sind Kliniken wenig von Cyberangriffen betroffen – ein Befund, den die LDI NRW auf bereits implementierte IT-Sicherheitsstandards zurückführt. Die häufigsten Datenpannen waren Fehlversendungen und unbefugte Datenweitergaben. Bemerkenswert positiv ist, dass in 21 Prozent (2023) bzw. 13 Prozent (2024) der Fälle betroffene Personen auch dann informiert wurden, wenn keine rechtliche Benachrichtigungspflicht bestand. Dieser Ansatz wird von der Landesbeauftragten Bettina Gayk ausdrücklich begrüßt.
Kritisch: Null-Meldungen als Warnsignal
Zwölf der befragten Einrichtungen gaben an, in den Jahren 2023 und 2024 keine einzige Datenpanne verzeichnet zu haben. Die LDI NRW wertet dies als Hinweis auf unzureichende interne Meldeprozesse: Vorfälle dürften direkt mit Betroffenen geklärt worden sein, ohne die vorgeschriebenen internen Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Für Datenschutzverantwortliche in Gesundheitseinrichtungen ist dies ein zentraler Hinweis: Auch Datenpannen mit lediglich geringem Risiko müssen intern dokumentiert werden. Die Dokumentation dient nicht nur zur Erfüllung aufsichtsbehördlicher Anforderungen, sondern auch um Häufungen in bestimmten Bereichen zu erkennen und das Pannenmanagement gezielt weiterzuentwickeln.
Empfehlung der Aufsichtsbehörde
Landesbeauftragte Gayk empfiehlt regelmäßige Schulungen der Beschäftigten zu meldepflichtigen Sachverhalten und zu internen Meldewegen als wesentliche Maßnahme zur Verbesserung des Datenpannenmanagements.
(Foto: Suriyo – stock.adobe.com)
Letztes Update:28.05.26
Das könnte Sie auch interessieren
-
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren -
Datenschutzverstoß beim Online-Recruiting
Informationspflicht bei Datenerhebung aus Drittquellen Werden personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben, sondern aus Drittquellen wie öffentlich einsehbaren Profilen, greift die strengere Informationspflicht des Art. 14 DS-GVO statt der milderen Regelung des Art. 13 DS-GVO. Verantwortliche müssen der betroffenen Person dann von sich aus mitteilen, woher die Daten stammen, zu welchem Zweck
Mehr erfahren -
Ransomware-Angriff: Mangelhafte Datensicherung führt zu Totalverlust
Der aktuelle Tätigkeitsbericht 2025 der Landesbeauftragten für den Datenschutz Brandenburg (LDA) dokumentiert einen abgeschlossenen Fall (S. 47), der die Grenzen rein formaler Backup-Konzepte verdeutlicht: Eine Arztpraxis meldete der Aufsichtsbehörde nach Art. 33 DS-GVO eine Datenschutzverletzung infolge eines Ransomware-Angriffs. Betroffen waren rund 75 Gigabyte medizinischer und administrativer Daten von über 8.000 Patientinnen und Patienten. Ein Datenabfluss
Mehr erfahren

