„Wächter-Modus“ von Tesla-Fahrzeugen in der Kritik
Die Firma Tesla bewirbt ihre Fahrzeuge unter anderem damit, dass diese mehrere erweiterte Schutzfunktionen bieten, die einfach zu aktivieren sind. Über das Touchscreen des Fahrzeugs wird dem Fahrer bspw. Zugriff über „Fahrzeug“> „Sicherheit“ auf die einzelnen Funktionen gewährt, um sie einzuschalten.
Eines dieser Funktionen ist der sog. „Wächter-Modus“, den Tesla auf seiner Webseite wie folgt beschreibt:
„Der Wächter-Modus ist eine Funktion, mit der Sie verdächtige Aktivitäten rund um Ihren Tesla erfassen können, wenn er an bestimmten Orten geparkt und abgeschlossen ist. Wenn verdächtige Bewegungen erkannt werden, reagiert Ihr Fahrzeug entsprechend der Schwere der Bedrohung. Wird eine erhebliche Bedrohung erkannt, beginnen die Kameras in Ihrem Fahrzeug mit der Aufzeichnung, und die Alarmanlage wird aktiviert. Gleichzeitig erhalten Sie von Ihrer Tesla App eine Benachrichtigung, dass ein Vorfall stattgefunden hat.
[…] Hinweis: Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle örtlichen Vorschriften und Eigentumsbeschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Kameras zu beachten und einzuhalten. […]“
Genau diese Funktion hat den Unmut der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erregt. Der vzbw geht davon aus, dass die Aktivierung des Wächter-Modus im öffentlichen Raum gegen das Datenschutzrecht verstößt und dass Fahrzeughalter:innen bei Nutzung der Funktion des Wächter-Modus zur Einhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Mit dem Wächter-Modus werde die Umgebung des Fahrzeugs kontinuierlich durch Kameras überwacht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher beim Landgericht Berlin Klage gegen Tesla erhoben. Der Autokonzern verschweige nämlich genau dieses Risiko bzw. kläre über diesen Umstand nicht auf.
Werde der Wächter-Modus bei geparkten Autos aktiviert, würden mehrere am Fahrzeug angebrachte Kameras die Umgebung permanent aufzeichnen. Davon seien dann auch unbeteiligte Passant:innen betroffen. In bestimmten Fällen würden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handele es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der DS-GVO unterliegen, so der vzbv. Zudem sei die anlasslose Aufzeichnung des Geschehens im Fahrzeugumfeld unzulässig. Die rechtskonforme Nutzung der Funktion des Wächter-Modus im öffentlichen Raum ist nach Ansicht des vzbv damit nicht möglich.
(Foto: Sergey Kohl – stock.adobe.com)
Letztes Update:02.08.22
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