Microsoft 365: Datenschutzkonform nutzbar oder nicht?
Die Frage wird, möglicherweise nicht so verwunderlich, momentan sehr unterschiedlich beantwortet. Dabei geht es leider nicht nur um Nuancen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sagt in ihrer neuesten Veröffentlichung relativ deutlich und klar:
“ Die DSK stellt unter Bezugnahme auf die Zusammenfassung des Berichts fest, dass der Nachweis von Verantwortlichen, Microsoft 365 datenschutzrechtskonform zu betreiben, auf der Grundlage des von Microsoft bereitgestellten „Datenschutznachtrags vom 15. September 2022“ nicht geführt werden kann. Solange insbesondere die notwendige Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten aus der Auftragsverarbeitung für Microsofts eigene Zwecke nicht hergestellt und deren Rechtmäßigkeit nicht belegt wird, kann dieser Nachweis nicht erbracht werden. „
Dem gegenüber stellt Microsoft als „Reaktion“ auf diesen Bericht die Datenschutzkonformität fest und unterstreicht die Positionen, die Microsoft bereits im August 2022 vertreten hatte.
„Wir stellen sicher, dass unsere M365-Produkte die strengen EU-Datenschutzgesetze nicht nur erfüllen, sondern oft sogar übertreffen. Unsere Kunden in Deutschland und in der gesamten EU können M365-Produkte weiterhin bedenkenlos und rechtssicher nutzen.“
Nach Auffassung von Microsoft berücksichtigen die von der DSK geäußerten Bedenken berücksichtigen die von Microsoft bereits vorgenommenen Änderungen nicht angemessneer Weise und beruhen auf mehreren Missverständnissen hinsichtlich der Funktionsweise der Microsoft-Dienste und der vonMicrosoft bereits ergriffenen Maßnahmen.
Ebenfalls unterstütze Microsoft auch das EU-US Data Privacy Framework, das Microsoft-Kunden wichtige Rechtssicherheit und mehr Klarheit über den Datenschutz bei der transatlantischen Übermittlung von Daten bieten werde und sehen einem positiven Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission im Rahmen der DS-GVO im Jahr 2023 entgegen.
Verantwortlichen, die MS 365 bereits einsetzen oder den Einsatz planen, dürften mit diesen beiden widerstreitenden Positionen von Microsoft und der DSK nicht wirklich geholfen sein.
(Foto: griangraf – stock.adobe.com)
Letztes Update:27.11.22
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 93: Digitale Souveränität in menschlicher Hoheit
Die Digitale Souveränität Europas ist ein Gebot dieser Zeit. Die menschliche Hoheit in Zeiten zu behalten, in denen KI-Systeme uns das Denken abnehmen können, ist ein anderes. Die Menschen in Europa müssen nun beweisen, dass sie den Herausforderungen gewaschen sind. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Menschenrechte und gute wirtschaftliche
Mehr erfahren -
Einheitliches DSFA-Muster zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. März 2026 ein standardisiertes Muster für Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA) nach Art. 35 DS-GVO verabschiedet und am 14. April 2026 zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rückmeldungen können bis zum 9. Juni 2026 eingereicht werden. Ziel ist eine europaweit einheitliche DSFA-Dokumentation: Nach Abschluss der Konsultation sollen alle nationalen Datenschutzbehörden das Template als
Mehr erfahren -
Transportverschlüsselung reicht aus: Anforderungen an E-Mail-Sicherheit nach Art. 32 DS-GVO
Mit Urteil vom 2. April 2026 (Az. 29 K 7351/23) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail mittels Transportverschlüsselung grundsätzlich ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau im Sinne von Art. 32 DS-GVO gewährleistet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist nicht generell erforderlich. Sachverhalt Dem Verfahren lag ein Verkehrsunfall zugrunde, bei dem ein Busunternehmen den
Mehr erfahren


