Folge 34: ChatGPT & Co: Neues aus dem Maschinenraum der EU-Datenregulierung – KI und ePrivacy
Die Europäische Union arbeitet mit Nachdruck an der Umsetzung der Datenstrategie 2020. Die geplanten und angegangenen Regelwerke sind für Spezialisten kaum durchschaubar und waren Gegenstand des DataAgenda Datenschutzpodcasts #29 mit Kai Zenner, dem Büroleiter und Digitalreferenten von MdEP Axel Voss von der EVP.
In seinem „RDV-Update aus Brüssel“ berichtet Zenner in der RDV regelmäßig über die EU-Digitalpolitik. Im aktuellen Podcast mit Kai Zenner und Professor Dr. Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart, geht es um den Sachstand der KI-Verordnung und um die Einordnung von Textrobotern wie ChatGPT, sowie um eine Diskussion in Brüssel zur Zukunft der ePrivacy-Verordnung und eine mögliche „Öffnung“ der DSGVO.
Letztes Update:22.03.23
Verwandte Produkte
-
Social Media – Was gibt es in der Praxis alles zu beachten?
Online-Kompaktkurs
153,51 € Mehr erfahren
Das könnte Sie auch interessieren
-
BSI veröffentlicht Methodikleitfaden für Grundschutz++
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat Anfang April 2026 die erste Version seines Leitfadens zur Methodik des Grundschutz++ veröffentlicht. Das Dokument markiert einen weiteren Schritt bei der Ablösung des klassischen IT-Grundschutzes durch den modernisierten Nachfolgestandard. Inhalt und Zielsetzung Der Leitfaden bildet einen zukunftsgerichteten Ordnungsrahmen für den systematischen Aufbau und die Weiterentwicklung eines Informationssicherheitsmanagementsystems.
Mehr erfahren -
Folge 91: KI-Kompetenz und KI-Kompetenzen
KI ist ein Werkzeug, welches vielfältig eingesetzt wird. Das erfordert Verständnis für die neue Technik und Kompetenz für den Einsatz. Allerdings kann KI auch Kompetenzen in Menschen entfalten und gezielt eingesetzt werden, um sich seiner selbst bewusster zu werden. Wie das gehen kann, erklärt die Buchautorin Céleste Spahić im DataAgenda Datenschutz Podcast. Weitere ThemenFolge 82:
Mehr erfahren -
Datenschutzkonforme Anwesenheitsübersicht im Zeiterfassungssystem
Ein Fallbeispiel aus dem sächsischen Tätigkeitsbericht 2025 zeigt, wie die flächendeckende Freischaltung einer „Anwesenheitsübersicht“ in einem elektronischen Zeiterfassungssystem gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstoßen kann – und welche Konsequenzen drohen, wenn Verantwortliche die datenschutzrechtliche Erforderlichkeit nicht hinreichend begründen können. Ausgangslage In sächsischen Finanzämtern war die Funktion „Anwesenheitsübersicht“ eines Zeiterfassungssystems zunächst so konfiguriert, dass sämtliche Beschäftigte
Mehr erfahren




