Folge 34: ChatGPT & Co: Neues aus dem Maschinenraum der EU-Datenregulierung – KI und ePrivacy

Die Europäische Union arbeitet mit Nachdruck an der Umsetzung der Datenstrategie 2020. Die geplanten und angegangenen Regelwerke sind für Spezialisten kaum durchschaubar und waren Gegenstand des DataAgenda Datenschutzpodcasts #29 mit Kai Zenner, dem Büroleiter und Digitalreferenten von MdEP Axel Voss von der EVP.

In seinem „RDV-Update aus Brüssel“ berichtet Zenner in der RDV regelmäßig über die EU-Digitalpolitik. Im aktuellen Podcast mit Kai Zenner und Professor Dr. Tobias Keber von der Hochschule der Medien in Stuttgart, geht es um den Sachstand der KI-Verordnung und um die Einordnung von Textrobotern wie ChatGPT, sowie um eine Diskussion in Brüssel zur Zukunft der ePrivacy-Verordnung und eine mögliche „Öffnung“ der DSGVO.

Letztes Update:22.03.23

  • E-Mail Ausscheiden Breschäftigter

    Umgang mit E-Mail-Postfächern bei Abwesenheit und Ausscheiden von Beschäftigten

    Der Umgang mit personalisierten E-Mail-Konten ausgeschiedener oder länger abwesender Mitarbeitender zählt zu den häufig nachgefragten Beratungsthemen im Beschäftigtendatenschutz. Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber:innen auf betroffene Postfächer zugreifen dürfen. Prävention durch klare Prozesse Verantwortliche sollten datenschutzrechtlichen Konflikten bereits durch organisatorische Weichenstellungen vorbeugen. Zu prüfen ist zunächst, ob personalisierte Postfächer überhaupt

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  • Auskunftsrecht gegenüber Anwälten

    Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO gegenüber Rechtsanwält:innen

    Beschwerden über unbeantwortete oder unvollständig beantwortete Auskunftsersuchen gegenüber Kanzleien und Einzelanwält:innen gehören zu den regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen der Aufsichtspraxis. Im Fokus steht zumeist die Frage der Reichweite des Auskunftsrechts betroffener Personen gegenüber Berufsgeheimnisträger:innen. Grundsatz: DS-GVO gilt auch für Rechtsanwält:innen Rechtsanwält:innen unterliegen als Verantwortliche im Sinne der DS-GVO grundsätzlich uneingeschränkt deren Vorgaben und müssen geeignete Maßnahmen

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  • Juristische Personen können keine Aussage verweigern

    Kein Auskunftsverweigerungsrecht juristischer Personen gegenüber Aufsichtsbehörden

    Das VG Berlin (VG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2025, VG 1 K 607/22) hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die aufsichtsbehördlichen Auskunftsbefugnisse nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DS-GVO bestätigt und konkretisiert. Ausgangsfall: Adressvermietung ohne Rechtsgrundlage Hintergrund war die Verwarnung eines Buchverlags, der Kundendaten ohne Einwilligung und ohne sonstige gesetzliche Grundlage zu

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