Folge 35: ChatGPT- Die Informationsgesellschaft entdeckt das Feuer

Die Nutzung von ChatGPT gerät in Europa sowie darüber hinaus zunehmend in die Kritik. Nicht nur Datenschutzbehörden, sondern auch Stimmen aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft erkennen, dass der unbedarfte Einsatz solcher Software zum Problem wird. Die hochaktuelle Technik kollidiert mit Rechtsgütern und legitimen Interessen der europäischen Werteordnung. Wichtige Fragen lauten: Wie steht es um die Transparenz der Algorithmen? Wie verlässlich sind die Ergebnisse der Software? Wie schützt man Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Ergebnissen? Wie schützen die Anbieter Persönlichkeitsrechte, geistiges Eigentum und welche Vorkehrungen treffen sie gegen Fake News?

Ein DataAgenda-Podcast mit Prof. Dr. iur. Tobias Keber, Inhaber der Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart.

Letztes Update:12.04.23

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

    Auskunft nach Art. 15 DS-GVO: Akteneinsicht ersetzt keine Auskunft

    Ein Gericht muss einer Prozessbeteiligten auf Antrag eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten aus den Verfahrensakten überlassen. Eine Übersicht der Verfahren und ein Verweis auf die allgemeinen Datenschutzhinweise reichen dafür nicht aus. Das hat das VG Berlin mit Urteil vom 05.08.2026 (Az. 42 K 50/25) entschieden. Sachverhalt Die Klägerin führte mehrere Verfahren vor einem Finanzgericht

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  • Ein Kind, das spät abends im Bett liegt und ein Smartphone benutzt

    Soziale Netzwerke: Eckpunkte für den Kinder- und Jugendmedienschutz

    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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  • Junger Mann, der dem Team Daten zur Cybersicherheit präsentiert.

    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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