Folge 41: So hält das Urheberrecht den Anforderungen der KI stand

Beim Einsatz generativer KI spielt neben dem Datenschutzrecht das Urheberrecht eine wichtige Rolle. Die Rechtsbereiche dürfen nicht miteinander vermischt werden. Welche Rechte bei der Erstellung von neuen Inhalten bzw. beim Training der KI tangiert sind (Input), und zum anderen, welche Rechte mit den von KI-(mit)erzeugten Inhalten verbunden sind, gleich ob Musik, Text oder Bild, und wem sie zustehen (Output) ist eine komplexe Problematik. Im Rahmen einer automatisierten Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken darf man Informationen und Muster gewinnen.

Aber wo liegen die Grenzen? Darum geht es im Podcast mit Professor Dr. Christian-Henner Hentsch von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln und Leiter Recht und Regulierung des GAME.

Letztes Update:02.06.23

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    Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Vorgelegt hat sie das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Sie sollen die 56 Handlungsempfehlungen umsetzen, die die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ am 11.09.2026 vorgelegt hat. Mindestalter und abgestufte Nutzung Kinder unter 13 Jahren sollen

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    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

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