BSI aktualisiert Standard zum Notfallmanagement
Organisationen benötigen ein Business Continuity Management (BCM), um ihre Fähigkeit zur Bewältigung von Störungen und Krisen zu verbessern und ihre Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.
1. Kontinuität der Geschäftstätigkeit: BCM hilft Organisationen dabei, sich auf mögliche Störungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass sie auch in Krisensituationen weiterhin effektiv arbeiten können.
2. Risikominderung: BCM unterstützt Organisationen dabei, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu vermeiden.
3. Rechtliche und regulatorische Anforderungen: In einigen Branchen sind Organisationen gesetzlich oder aufgrund von regulatorischen Vorgaben verpflichtet, BCM zu implementieren.
4. Reputationsmanagement: Ein effektives BCM kann dazu beitragen, den Ruf einer Organisation zu schützen.
Bereits mit dem BSI-Standard 100-4 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen systematischen Weg aufgezeigt, ein Notfallmanagement in einer Behörde oder einem Unternehmen aufzubauen, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Der Standard 100-4 ist durch den neuen Standard 200-4 ersetzt worden. Dieser soll passgenau und modular die verschiedenen Bedürfnisse unterschiedlich großer Anwender berücksichtigen. Der modernisierte BSI-Standard 200-4 gibt eine praxisnahe Anleitung, um ein Business Continuity Management System (BCMS) in der eigenen Institution aufzubauen und zu etablieren.
Wie aktuell der neue Standard ist, zeigt sich bspw. daran, dass die Weiterentwicklung des etablierten BSI-Standards 100-4 zahlreiche Neuerungen, basierend auf aktuellen Erkenntnissen im Bereich Business Continuity sowie durch die jüngsten Erfahrungen aus der Corona-Pandemie enthält.
Der finale Versiuon des BSI-Standards 200-4 enthält bspw. auch eine detailliertere Ausarbeitung von Teilen der Methodik mit umfangreichen Hilfestellungen, z. B. zur Etablierung der Besonderen Aufbauorganisation (Stabsstruktur), im Soll-Ist-Vergleich, in der Geschäftsfortführungsplanung oder Wiederanlaufplanung.
Der BSI-Standard 200-4 richtet sich an Business-Continuity-Beauftragte, Krisenstabsmitglieder, Zuständige für Sicherheitsthemen, Sicherheitsfachleute und -beratende, Institutionsleitungen sowie an alle Interessierten, die mit dem Management von Notfällen und Krisen technischen und nicht-technischen Ursprungs betraut sind.
BSI
(Foto: Coloures-Pic – stock.adobe.com)
Letztes Update:22.06.23
Verwandte Produkte
Das könnte Sie auch interessieren
-
Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt
Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission
Mehr erfahren -
Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit
Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),
Mehr erfahren -
Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts
Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO
Mehr erfahren




