Lage der IT-Sicherheit in Deutschland (2023): Bedrohung so hoch wie noch nie

Mindeststandard Cloud-Dienstleister

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, Deutschland digital sicher zu machen.

Wie jedes Jahr legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland einen umfassenden und fundierten Überblick über die Bedrohungen Deutschlands, seiner Bürger:innen und seiner Wirtschaft im Cyber-Raum vor.

Wenn man sich als interessierter Leser mit dem jährlichen Bericht des BSI auseinandersetzt, konnte man in den letzzten Jahren folgenden Satz als Einleitung lesen: „Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor. „

Der Grund für diesen sich seit Jahren wiederholenden Satz liegt bei genauerer Lektüre des Berichts nicht darin begründet, dass das BSI die Schlagzeilen des Vorberichtsjahres aus fehlender „Kreativität“ abschreibt. Der Grund ist vielmehr der, dass genau dies passiert. Jedes Jahr ist die Bedrohung ein ganzes Stück größer als im Vorjahr. Die Angriffe breiter, die Methoden professioneller und ausgefeilter.

Wie schon in den vergangenen Jahren beobachtet das BSI eine hohe Bedrohung durch Cyberkriminalität. Ransomware bleibt nach der Beobachtung des BSI die Hauptbedrohung. Auf Angreiferseite konnten hier eine von wechselseitigen Abhängigkeiten und Konkurrenzdruck geprägte Schattenwirtschaft cyberkrimineller Arbeitsteilung festgestellt werden.

Das Bedrohungslage betrifft jedoch nicht nur die „Großen“. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie besonders Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe wurden überproportional häufig angegriffen. Im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bestand eine Bedrohung vor allem durch prorussische Hacktivismus-Angriffe, die aber keinen nachhaltigen Schaden verursachten und eher als Propagandamittel zu werten sind, so das BSI in seinem Bericht 2023.

Ein Anstieg der Bedrohung konnte ferner im Bereich Schwachstellen festgestellt werden. Hier wurden im Berichtszeitraum täglich 68 neue Schwachstellen in Softwareprodukten registriert – rund 24 Prozent mehr als im Berichtszeitraum davor.

Nach den Beobachtungen des BSI trägt auch die vermehrte NUtzung von generativer KI zu einem Anstig der Bedrohungslage. Die steigende Belieb heit bzw. Nutzung könne dafür sorgen, dass sogenannte Deepfakes – manipulierte Bilder, Videos und Stimmen – immer authentischer werden und dadurch immer schwerer zu entlarven sind. Auch könne KI Phishing-Mails glaubwürdiger machen, im Social Web zu Desinformationskampagnen beitragen oder selbst Schadcode generieren – und das wesentlich schneller und zum Teil wesentlich besser als menschliche Cyberkriminelle. KI könne auch selbst zur Schwachstelle werden. 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Letztes Update:05.11.23

  • Interessenkollision DSB in Personalunion

    Interessenkonflikte bei DSB in (zusätzlich) leitender Funktion

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat zwei Fälle geprüft, in denen betriebliche Datenschutzbeauftragte gleichzeitig in leitenden Positionen innerhalb ihrer Unternehmen tätig waren. Konkret handelte es sich um Funktionen als Leiter der IT-Abteilung bzw. der Konzernsicherheit. Beide Fälle wurden aufgrund von Beschwerden geprüft und im Rahmen aufsichtsbehördlicher Verfahren behandelt. Rechtlicher Hintergrund Nach Art. 37

    Mehr erfahren
  • Rauchwarnmelder und Datenschutz

    Datenschutzrechtliche Anforderungen an Rauchwarnmelder mit Klima-Monitoring

    Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat berreits Ende 2024 Stellung zu Rauchwarnmeldern mit integrierter Klimaüberwachung bezogen. Diese Geräte erfassen neben Rauchentwicklung auch Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit und übermitteln die Daten an externe Dienstleister, die sie analysieren und den Bewohner*innen beispielsweise Lüftungsempfehlungen geben. Zentrale Datenschutzaspekte: Empfehlungen der LDI NRW: Auch die Sächsische Datenschutz-

    Mehr erfahren
  • Data Act

    Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz

    Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner