Lage der IT-Sicherheit in Deutschland (2023): Bedrohung so hoch wie noch nie

Mindeststandard Cloud-Dienstleister

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes. Ihre Aufgabe ist es, Deutschland digital sicher zu machen.

Wie jedes Jahr legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland einen umfassenden und fundierten Überblick über die Bedrohungen Deutschlands, seiner Bürger:innen und seiner Wirtschaft im Cyber-Raum vor.

Wenn man sich als interessierter Leser mit dem jährlichen Bericht des BSI auseinandersetzt, konnte man in den letzzten Jahren folgenden Satz als Einleitung lesen: „Die Bedrohung im Cyberraum ist so hoch wie nie zuvor. „

Der Grund für diesen sich seit Jahren wiederholenden Satz liegt bei genauerer Lektüre des Berichts nicht darin begründet, dass das BSI die Schlagzeilen des Vorberichtsjahres aus fehlender „Kreativität“ abschreibt. Der Grund ist vielmehr der, dass genau dies passiert. Jedes Jahr ist die Bedrohung ein ganzes Stück größer als im Vorjahr. Die Angriffe breiter, die Methoden professioneller und ausgefeilter.

Wie schon in den vergangenen Jahren beobachtet das BSI eine hohe Bedrohung durch Cyberkriminalität. Ransomware bleibt nach der Beobachtung des BSI die Hauptbedrohung. Auf Angreiferseite konnten hier eine von wechselseitigen Abhängigkeiten und Konkurrenzdruck geprägte Schattenwirtschaft cyberkrimineller Arbeitsteilung festgestellt werden.

Das Bedrohungslage betrifft jedoch nicht nur die „Großen“. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie besonders Kommunalverwaltungen und kommunale Betriebe wurden überproportional häufig angegriffen. Im Kontext des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bestand eine Bedrohung vor allem durch prorussische Hacktivismus-Angriffe, die aber keinen nachhaltigen Schaden verursachten und eher als Propagandamittel zu werten sind, so das BSI in seinem Bericht 2023.

Ein Anstieg der Bedrohung konnte ferner im Bereich Schwachstellen festgestellt werden. Hier wurden im Berichtszeitraum täglich 68 neue Schwachstellen in Softwareprodukten registriert – rund 24 Prozent mehr als im Berichtszeitraum davor.

Nach den Beobachtungen des BSI trägt auch die vermehrte NUtzung von generativer KI zu einem Anstig der Bedrohungslage. Die steigende Belieb heit bzw. Nutzung könne dafür sorgen, dass sogenannte Deepfakes – manipulierte Bilder, Videos und Stimmen – immer authentischer werden und dadurch immer schwerer zu entlarven sind. Auch könne KI Phishing-Mails glaubwürdiger machen, im Social Web zu Desinformationskampagnen beitragen oder selbst Schadcode generieren – und das wesentlich schneller und zum Teil wesentlich besser als menschliche Cyberkriminelle. KI könne auch selbst zur Schwachstelle werden. 

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Letztes Update:05.11.23

  • Haftung für KI

    KI haftet nicht? – Zurechnung von KI-Falschaussagen

    Ob Chatbot, KI-Übersicht oder halluzinierter Suchalgorithmus – drei Gerichtsentscheidungen in Deutschland ziehen eine klare Linie: Wer KI-Systeme im geschäftlichen Umfeld einsetzt, trägt die volle rechtliche Verantwortung für deren Ausgaben. Mit Urteil vom 12. Mai 2026 hat der 4. Zivilsenat des OLG Hamm entschieden, dass ein Unternehmen für irreführende Qualifikationsangaben seines KI-Chatbots wettbewerbsrechtlich haftet. Im konkreten

    Mehr erfahren
  • Tätigkeitsbericht des DSB

    Tätigkeitsbericht als Steuerungsinstrument für Datenschutzbeauftragte

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL jüngst eine Empfehlung samt Mustervorlage für den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten veröffentlicht. Die Empfehlungen decken sich weitgehend mit der deutschen Praxis – mit einer bemerkenswerten Ausnahme. Obwohl weder DS-GVO noch BDSG einen Tätigkeitsbericht für betriebliche Datenschutzbeauftragte vorschreiben, empfiehlt die CNIL diesen als zentrale Best Practice. Das entspricht der gelebten Praxis auch im

    Mehr erfahren
  • Data Breach Management

    Praxisnahe Handreichung zum Datenpannenmanagement

    Passend zur jüngsten Verwarnung der BVG durch die BlnBDI hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine strukturierte Handreichung zum Vorgehen bei Datenpannen veröffentlicht – ein nützliches Referenzdokument für Datenschutzverantwortliche, das die wesentlichen Pflichten kompakt und praxisorientiert aufbereitet. Meldepflicht und Risikobewertung als Ausgangspunkt Die Meldepflicht nach Art. 33 DS-GVO liegt stets beim Verantwortlichen –

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner