Data Act: Neue Anforderungen an Datenzugang und Datenschutz
Am 12. September 2025 wird der Data Act der Europäischen wirksam. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten, insbesondere aus vernetzten Geräten, zu fördern. Hersteller und Anbieter entsprechender Produkte werden künftig verpflichtet, sowohl nicht-personenbezogene als auch personenbezogene Daten Dritten auf Anforderung bereitzustellen – etwa Nutzenden oder Dienstleistern. Dies betrifft unter anderem vernetzte Haushaltsgeräte, Fahrzeuge oder industrielle Anlagen.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen und Aufsichtszuständigkeiten
Für Unternehmen ergibt sich daraus ein erheblicher Umsetzungsbedarf: Es muss sichergestellt werden, dass betroffene Daten identifiziert, kategorisiert und datenschutzkonform zugänglich gemacht werden. Eine zentrale Herausforderung ist dabei die saubere Trennung zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten. In Zweifelsfällen empfiehlt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), von einer Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auszugehen. Unternehmen sind daher gut beraten, bereits jetzt mit einer umfassenden Dateninventur zu beginnen und ihre Prozesse entsprechend anzupassen.
Die datenschutzrechtlichen Zuständigkeiten im Kontext des Data Act sind geteilt: Während die Aufsicht über personenbezogene Daten weiterhin bei den Datenschutzbehörden liegt, wird die Aufsicht über nicht-personenbezogene Daten voraussichtlich der Bundesnetzagentur obliegen. Damit gewinnt die Zusammenarbeit zwischen Datenschutz- und Regulierungsbehörden weiter an Bedeutung.
Cloud-Portabilität und Unterstützungsangebote der Aufsichtsbehörden
Neben dem Datenzugang verpflichtet der Data Act Cloud-Dienstleister zur Interoperabilität ihrer Angebote. Nutzerinnen und Nutzer müssen künftig einfacher den Anbieter wechseln können – auch das erfordert technische und vertragliche Anpassungen auf Seiten der Anbieter. Unternehmen, die Cloud-Dienste bereitstellen oder nutzen, sollten hier frühzeitig prüfen, ob ihre Systeme und Vertragsbeziehungen den künftigen Anforderungen entsprechen.
Der HmbBfDI kündigt an, Unternehmen nicht nur zu kontrollieren, sondern sie auch beratend bei der Umsetzung des Data Act zu begleiten.
(Foto: Andrey Popov – stock.adobe.com)
Letztes Update:04.05.25
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