Folge 51: Kein Datenschutz ohne Datensicherheit – Aktuelle Spielregeln für ein „Dreamteam“
Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung der Datensicherheit in den Fokus der Diskussion um Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO gerückt. Im Dezember 2023 (Rs. C-340/21) hat er entschieden, dass schon die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs von Daten ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch auszulösen. Das bedeutet: Unternehmen müssen die Anforderungen an die IT-Sicherheit noch ernster nehmen. Aktuell tut sich insgesamt viel im Recht der IT-Sicherheit.
Eine Einordnung des komplexen Rechtsrahmens geben Dr. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen und Steve Ritter, Referatsleiter »IT-Sicherheit und Recht« im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) .
Letztes Update:05.01.24
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