Folge 51: Kein Datenschutz ohne Datensicherheit – Aktuelle Spielregeln für ein „Dreamteam“

Der Europäische Gerichtshof hat die Bedeutung der Datensicherheit in den Fokus der Diskussion um Schadensersatz nach Art. 82 DS-GVO gerückt. Im Dezember 2023 (Rs. C-340/21) hat er entschieden, dass schon die Befürchtung eines möglichen Missbrauchs von Daten ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch auszulösen. Das bedeutet: Unternehmen müssen die Anforderungen an die IT-Sicherheit noch ernster nehmen. Aktuell tut sich insgesamt viel im Recht der IT-Sicherheit.

Eine Einordnung des komplexen Rechtsrahmens geben Dr. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen und Steve Ritter, Referatsleiter »IT-Sicherheit und Recht« im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) .

Letztes Update:05.01.24

  • Eine Lupe auf einem Stapel Dokumente.

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    Bußgeld gegen IT-Dienstleister wegen fehlendem Sicherheits-Monitoring

    Die schwedische Datenschutzaufsicht IMY hat gegen den IT-Dienstleister Miljödata i Karlskrona AB ein Bußgeld von 1,8 Mio. SEK (rund 160.000 Euro) verhängt. Nach einem Cyberangriff waren Daten von rund 2,2 Mio. Personen im Darknet veröffentlicht worden. Die Behörde sah einen Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DS-GVO (Beschluss vom 22.09.2026, Dnr. IMY-2025-21177). Miljödata betreibt webbasierte

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