Neue Orientierungshilfe: DSK gibt Leitfaden für KI-Anwendungen heraus
Die Datenschutzkonferenz, bestehend aus unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK), hat eine neue Orientierungshilfe veröffentlicht. Diese bietet datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)-Anwendungen. Die Leitlinie richtet sich an Unternehmen, Behörden und andere Organisationen und soll als Checkliste dienen, um KI-Anwendungen datenschutzkonform zu nutzen.
Besonderes Augenmerk liegt auf Large Language Models (LLM), wie sie beispielsweise als Chatbots eingesetzt werden. Doch auch andere KI-Modelle und -Anwendungen werden in der Orientierungshilfe berücksichtigt. Praxisnah werden Fragen zur Konzeption, Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen behandelt, unter anderem bezüglich Zweckbestimmung, Transparenzpflichten und Betroffenenrechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Die Orientierungshilfe wurde von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz erarbeitet. Sie richtet sich nicht nur an datenschutzrechtlich Verantwortliche, sondern auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen, indem sie Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen gibt. Allerdings liegt der Fokus nicht auf der Entwicklung oder dem Training von KI-Modellen.
(Foto: Ticha – stock.adobe.com)
Letztes Update:06.05.24
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