Checkliste des neu eingeführten DDG und TDDDG

Recruiting

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD e.V.) informiert auf ihrer Webseite über die neuen Vorschriften des des Digital-Services-Act und erläutert den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für die Verantwortlichen.

Seit dem 17. Februar 2024 gelten die neuen Vorschriften des Digital-Services-Act (kurz: DSA) für alle Plattformen. Für die sog. „sehr großen Online-Plattformen“ und Online-Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU (10 % der EU-Bevölkerung) gelten diese Vorschriften bereits seit Ende August 2023. Auf nationaler Ebene setzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) den DSA um. Das DDG trat am 14. Mai 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten des DDG verliert das Telemediengesetz (TMG) seine Wirkung und geht im DSA und DDG auf. Zudem wird das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt.

Die Gesetzesänderungen betreffen auf nationaler Ebene alle Unternehmen zur Umbenennung von „Telemedien“ zu „Digitale Dienste“.

Es entstehen somit vor allem redaktionelle Änderungserfordernisse, die im Folgenden aufgelistet werden. Die GDD empfiehlt, die unten genannten Änderungen schnellstmöglich zu prüfen und mögliche Anpassungen vorzunehmen.

Überarbeitung der Webseite:

  • Änderung der Begrifflichkeit „Telemedien“ zu „Digitale Dienste“, sowie die Überprüfung, ob weitere Anpassungen notwendig sind.
  • Innerhalb des Impressums ergeben sich die „Allgemeinen Informationspflichten“ aus
    § 5 DDG (zuvor § 5 TMG). Die „Besonderen Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen“ ergibt sich nun aus § 6 DDG (zuvor § 6 TMG).
  • Sofern in der CMP/Cookie-Banner Bezug auf § 25 TTDSG genommen wurde, ist dieser Bezug auf § 25 TDDDG abzuändern. Auch hier ist der Begriff „Telemedien“ durch „Digitale Dienste“ zu ersetzen.
  • Die Datenschutzinformationen auf der Webseite sind ebenfalls von TMG zu DDG und von TTDSG zu TDDDG abzuändern.
  • Sofern andere bzw. eigene Erklärungen auf der Webseite vorgenommen wurden, sind diese auf die Formulierungen „Telemedien“ sowie die alten Gesetzesbezeichnungen zu kontrollieren.

Datenschutzerklärungen gem. Artt. 13 und 14
DS-GVO
:

  • Sämtliche Datenschutzerklärungen (z. B. für Kunden, Lieferanten, Bewerberinnen und Bewerber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etc.) sind auf Verweise auf das TMG und TTDSG hin zu überprüfen. „Telemedien“ ist durch „Digitale Dienste“ zu ersetzen.
  • Solche Verweise können im Rahmen der Rechtsgrundlage abzuändern sein.
  • Eine Informierung der Betroffenen aufgrund der abgeänderten Datenschutzerklärungen ist nicht erforderlich.

Verpflichtungserklärung zum Datenschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • Überprüfung und Anpassung aller datenschutzrechtlichen Verpflichtungserklärungen auf Verweise zum TMG und TTDSG. Hier kommen insbesondere Verweise auf das Fernmeldegeheimnis (zuvor § 3 TTDSG oder
    § 88 TKG) gem. § 3 TDDDG infrage. Zudem ist die Formulierung „Telemedien“ zu „Digitale Dienste“ abzuändern.
  • Eine Abänderung der bereits unterschriebenen Verpflichtungserklärungen mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist nich

(Foto: arrow – stock.adobe.com)

Letztes Update:27.05.24

  • Data Agenda Podcast Folge 95 mit Prof. Dr. Schwartmann, Sebastian Gutknecht und Jörg Schieb im Experten-Talk über aktuelle Datenthemen

    Folge 95: Ein „KI-Seepferdchen“ für alle – Befähigung und Schutz in der digitalen Welt

    Das „KI-Seepferdchen“ wurde von der unabhängigen Expertenkommission „Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt“ im Juni 2026 als Maßnahme vorgeschlagen. Es geht darum, Kinder schon im Grundschulalter mit den Möglichkeiten und Risiken von KI in Form von Chatbots vertraut zu machen. Die Vermittlung von KI-Kompetenz ist eine Rechtspflicht auch für Schulen und Schulträger. Die Expertenkommission

    Mehr erfahren
  • Vier Expertenporträts und Logo des Data Agenda Podcasts, Folge 94 mit Prof. Dr. Schwartmann, Markus Beckedahl, Lucia Burkhardt und Felix Sahm.

    Folge 94: KI-Reallabore, Kinder und Gesundheit

    Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Bericht trägt den Titel „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“ und befasst sich insbesondere mit den Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Kinder und Jugendliche. Markus Beckedahl, der Gründer des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie, diskutiert das „KI-Seepferdchen“ (HE 12),

    Mehr erfahren
  • Datenschutz Entbürokratisierung

    Koalitionsausschuss beschließt „Vereinfachung“ des Datenschutzrechts

    Koalitionsausschuss beschließt Vereinfachung des Datenschutzrechts Im Rahmen des am 2. Juli 2026 vorgestellten Reformpakets „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben CDU/CSU und SPD unter Punkt 14 weitreichende Änderungen im Bereich Datenschutz angekündigt. Unter der Überschrift „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“ kündigt die Koalition an, den nationalen Datenschutz zu vereinfachen und die in der DS-GVO

    Mehr erfahren
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner