Datenschutz: Tik Tok-Nutzung durch öffentliche Stellen

Angestellte in öffentlichen Stellen kommen nicht nur im beruflichen Kontext mit Social Media in Berührung, sondern führen zumeist ein eigenes Konto oder Profil auf einer Social Media-Plattform.
Auch wenn die Nutzung von Sozialen Medien wie Facebook oder Twitter durch öffentliche Stellen und Behörden immer wieder durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kritisiert wird, gehört es doch zur täglichen Lebenswirklichkeit, dass die Bediensteten aus Behörden und öffentlichen Stellen auf Sozialen Medien unterwegs sind und dort auch offiziell tätig sein müssen. Naturgemäß ist diesem Personenkreis Sicherheit- und Handlungssicherheit im Online-Bereich ein wichtiges Anliegen.
Öffentliche Stellen bauen zunehmend ihre Social Media-Aktivitäten aus. Ob Fachkräfte- oder Auszubildendenakquise, Imagemanagement oder Informations- oder Wissensvermittlung – Behörden experimentieren mit neuen Kanälen, um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und Bürgernähe zu leben.
Der LfDI BW möchte einer neuen Übersicht öffentlichen Stellen eine Checkliste zum Einsatz von Tik Tok zur Verfügung stellen. Die dort adressierten Fragen sollen Verantwortliche, die Tik Tok für behördliche Zwecke einsetzen zum Abgleich dafür nutzen, ob der Einsatz von Tik Tok im jeweiligen Anwendungskontext datenschutzkonform möglich ist.
Interessierte können sich auch anhand der Veröffentlichung Wesentliche Anforderungen an die behördliche Nutzung „Sozialer Netzwerke“ “ ein Bild darüber machen, welche Erwartungshaltung die Aufsichtsbehörden bei der Nutzung sozialer Netzwerke an an sich an die Verantwortlichen haben.
Ebenfalls empfehlenswert ist die vom TUM Center for Digital Public Services (CDPS) herausgegebene Orieitierungshilfe. Die Autoren haben sich als allgemeines Ziel gesetzt, die Digitalisierung rechtssicher und praxistauglich zu gestalten.
Der „Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ geht auf Fragen ein, wie wie man sich auf Social Media-Plattformen rechtskonform verhält bzw. was im Umgang mit Social Media erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die Ausführungen sollen Unklarheiten beseitigen und einen ersten Einblick darin geben, was bei der privaten Nutzung von Social Media aus rechtlicher Sicht zu beachten ist.
Weitere konkrete Fragen sind beispielsweise:
- Welche (Re-)Posts sind erlaubt?
- Mit wem darf man sich vernetzen?
- Darf man während der Arbeitszeit Social Media nutzen?
- Darf ich andere Nutzerinnen und Nutzer blockieren?
- Darf ich über meine Arbeit bei der Behörde schreiben?
- Wo ist die Grenze zwischen der Kundgabe erlaubter Privatmeinung und unzulässiger Meinungsäußerung ?
Letztes Update:08.06.24
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